Einbürgerung: Welche Dokumente übersetzt werden müssen

Welche Urkunden die Einbürgerungsbehörde verlangt, welche beglaubigt übersetzt werden müssen und wie Sie Verzögerungen bei Ihrem Antrag vermeiden.

Aktualisiert am 6. November 20268 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

  1. Liste der verlangten Unterlagen bei der Einbürgerungsbehörde anfordern
  2. Urkunden im Herkunftsstaat besorgen, bei Bedarf mit Apostille oder Legalisation
  3. Fremdsprachige Urkunden beglaubigt übersetzen lassen, Schreibweise laut Reisepass vermerkt
  4. Antrag mit Originalen und Übersetzungen vollständig einreichen

Wer sich in Deutschland einbürgern lässt, muss vor allem eines nachweisen: wer er ist. § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes setzt voraus, dass Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind, und das geschieht über Dokumente. Neben dem Pass gehören dazu fast immer Personenstandsurkunden aus dem Herkunftsstaat, und die sind meist nicht auf Deutsch. Dieser Ratgeber zeigt, welche Unterlagen Einbürgerungsbehörden in der Regel verlangen, welche davon beglaubigt übersetzt werden müssen und welche Fehler einen Antrag unnötig verzögern.

Zwei Hinweise vorab. Erstens: Die Anforderungen unterscheiden sich von Behörde zu Behörde, und jede Behörde gibt Ihnen eine eigene Liste. Was hier steht, beschreibt den Regelfall nach dem Stand vom 6. November 2026, nicht die Entscheidung im Einzelfall. Zweitens: Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit gehört nicht mehr zu den Voraussetzungen; die entsprechenden Vorschriften in § 10 Abs. 1 Nr. 4 und § 12 StAG sind weggefallen. Ob Ihr Herkunftsstaat Ihnen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit lässt, richtet sich allerdings nach dessen eigenem Recht.

Welche Unterlagen verlangt die Einbürgerungsbehörde in der Regel?

In der Regel müssen Sie seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben (§ 10 Abs. 1 StAG). Daneben prüft die Behörde unter anderem Ihren Aufenthaltsstatus, Ihren Lebensunterhalt, Ihre Deutschkenntnisse auf Niveau B1, Ihre Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung, Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und ob relevante Vorstrafen vorliegen. Die meisten Nachweise dafür sind deutsche Dokumente. Übersetzt werden müssen vor allem die Urkunden, die Ihre Identität und Ihren Familienstand belegen.

UnterlageIn der Regel verlangt?Übersetzung nötig?
Antragsformular und LebenslaufJaNein, Sie füllen beides auf Deutsch aus
Gültiger ReisepassJaIn der Regel nicht
AufenthaltstitelJaNein, ein deutsches Dokument
GeburtsurkundeJaJa, wenn sie nicht auf Deutsch oder mehrsprachig ist
Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, auch aus früheren EhenWenn Sie verheiratet sind oder warenJa, wenn nicht auf Deutsch
Geburtsurkunden von Kindern, die mit eingebürgert werdenWenn Kinder mit eingebürgert werdenJa, wenn nicht auf Deutsch
Nachweise zum LebensunterhaltJaMeist nicht, sie sind in der Regel deutsch
Sprachzertifikat B1 und EinbürgerungstestJa, sofern keine Ausnahme giltNein
Ausländisches FührungszeugnisNur auf Verlangen der BehördeJa, wenn nicht auf Deutsch
Urkunden über eine NamensänderungWenn sich Ihr Name geändert hatJa, wenn nicht auf Deutsch

Stellen Sie den Antrag gemeinsam mit Ihrer Familie, wächst die Akte entsprechend. Nach § 10 Abs. 2 StAG können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder mit eingebürgert werden, auch wenn sie selbst noch nicht seit fünf Jahren in Deutschland leben. Für jede dieser Personen verlangt die Behörde in der Regel eigene Personenstandsurkunden, und auch diese brauchen eine Übersetzung, wenn sie nicht auf Deutsch ausgestellt sind. Ab dem 16. Geburtstag stellen Jugendliche ihren Antrag selbst, für jüngere Kinder stellen ihn die Eltern.

Lassen Sie sich die Liste Ihrer Behörde geben, bevor Sie etwas bestellen. Viele Behörden bieten ein Beratungsgespräch an, in dem Sie klären können, welche Unterlagen in Ihrem Fall nötig sind.

Welche Dokumente brauchen eine beglaubigte Übersetzung und welche nicht?

Für fremdsprachige Urkunden verlangen Einbürgerungsbehörden in der Regel eine beglaubigte Übersetzung: eine vollständige deutsche Fassung, unterschrieben und gestempelt von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer, die oder der von einem deutschen Gericht ermächtigt oder beeidigt wurde. Das betrifft vor allem Ihre Geburtsurkunde, Ihre Heiratsurkunde und ein Scheidungsurteil. Andere amtliche Bescheinigungen, etwa ein ausländisches Führungszeugnis oder eine Urkunde über eine Namensänderung, laufen als sonstige Urkunde. Einige Unterlagen brauchen dagegen keine Übersetzung.

Reisepass und Aufenthaltstitel

Der Reisepass ist international einheitlich aufgebaut und trägt Ihre Angaben in lateinischer Schrift. Die Behörde liest ihn ohne Übersetzung und fertigt eine Kopie an. Der Aufenthaltstitel ist ohnehin ein deutsches Dokument.

Deutschsprachige Nachweise

Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Rentenversicherungsverlauf, deutsche Schulzeugnisse, das B1-Zertifikat und die Bescheinigung über den Einbürgerungstest sind auf Deutsch ausgestellt. Hier ist nichts zu übersetzen.

Mehrsprachige EU-Formblätter und internationale Auszüge

Urkunden aus EU-Mitgliedstaaten können Sie mit einem mehrsprachigen EU-Formblatt anfordern, und viele Staaten stellen mehrsprachige Auszüge nach dem CIEC-Übereinkommen aus. Beide sind dafür gedacht, ohne Übersetzung gelesen zu werden. Fehlt der Behörde eine Angabe, kann sie trotzdem eine Übersetzung verlangen. Wie das im Einzelnen funktioniert, erklärt unser Ratgeber Geburtsurkunde übersetzen lassen.

Brauchen Ihre Urkunden eine Apostille oder Legalisation?

Die Übersetzung betrifft die Sprache; Apostille oder Legalisation bestätigen, dass die Urkunde selbst echt ist. Was Sie brauchen, hängt vom Ausstellungsstaat ab. Personenstandsurkunden wie Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden sowie Führungszeugnisse aus EU-Mitgliedstaaten brauchen für Deutschland keine Apostille. Staaten des Haager Apostille-Übereinkommens stellen eine Apostille aus, für viele andere Staaten ist die Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung vorgesehen. Unser Ratgeber Apostille oder beglaubigte Übersetzung erklärt den Unterschied ausführlich.

Besorgen Sie Apostille oder Legalisation vor der Übersetzung. Sie ist Teil der Urkunde und wird mit ihr zusammen übersetzt; kommt sie erst später dazu, wird eine zweite Übersetzung fällig.

Wie werden kyrillische Namen in den Einbürgerungsunterlagen geschrieben?

Antragsformular mit Kugelschreiber vor der Unterschrift

Bei der Einbürgerung führt kaum etwas so oft zu Rückfragen wie die Schreibweise des Namens. Übersetzerinnen und Übersetzer geben kyrillische Namen in der Regel nach der ISO-Norm 9 wieder: Jeder Buchstabe erhält ein festes lateinisches Gegenstück, oft mit diakritischen Zeichen. Aus „Шевченко“ wird so „Ševčenko“. In Ihrem Reisepass steht dagegen vielleicht „Shevchenko“, weil der Ausstellungsstaat eine andere Umschrift verwendet. Welche Form ins Register eingetragen wird, entscheidet das Standesamt oder die Einbürgerungsbehörde; fragen Sie dort vor der Bestellung nach.

Für die Einbürgerung ist das mehr als eine Formalie. Die Behörde muss Ihre Identität als geklärt ansehen, und der Name in der Einbürgerungsurkunde wird später zur Grundlage für Personalausweis, Reisepass und Melderegister. Weichen Pass, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde voneinander ab, muss die Behörde nachfragen, und der Antrag bleibt liegen. Damit alles zusammenpasst:

  • Teilen Sie der Übersetzerin oder dem Übersetzer vor Beginn mit, wie Ihr Pass Ihren Namen schreibt, und schicken Sie die Passseite mit. Die Übersetzung gibt den Namen nach ISO 9 wieder und vermerkt die Schreibweise laut Pass.
  • Achten Sie darauf, dass alle Übersetzungen in Ihrer Akte denselben Namen in derselben Form zeigen.
  • Möchten Sie Ihren Namen nach der Einbürgerung an eine deutsche Form angleichen, etwa ohne diakritische Zeichen, fragen Sie beim Standesamt nach einer Namensangleichung.

Wie läuft die Übersetzung ab, und wie lange dauert sie?

Sie laden für jede Urkunde einen gut lesbaren Scan oder ein Foto hoch, Vorder- und Rückseite, mit Apostille und allen Vermerken. Eine beeidigte Übersetzerin oder ein beeidigter Übersetzer fertigt die deutsche Übersetzung samt Beglaubigungsvermerk an, und Sie erhalten das unterschriebene und gestempelte Dokument digital oder per Post. Wie lange das dauert, hängt von Sprache, Umfang und Lieferoption ab; unser Ratgeber zur Bearbeitungszeit beglaubigter Übersetzungen erklärt, was die Dauer beeinflusst.

Planen Sie rückwärts von Ihrem Abgabetermin. Die meiste Zeit kostet selten die Übersetzung, sondern das Besorgen der Urkunden im Herkunftsstaat und der Apostille. Planen Sie, mit ausländischen Urkunden in Deutschland zu heiraten, zeigt unser Ratgeber Heiraten in Deutschland, welche Unterlagen das Standesamt dafür übersetzt sehen möchte.

Was kostet die Übersetzung der Einbürgerungsunterlagen?

Die Kosten hängen vor allem davon ab, wie viele Urkunden Sie übersetzen lassen müssen. Eine typische Akte besteht aus Geburtsurkunde und Heiratsurkunde, bei früheren Ehen kommen Scheidungsurteile dazu, bei Kindern deren Geburtsurkunden. Der Preis je Urkunde richtet sich nach dem Sprachpaar, nach zusätzlichen Seiten wie einer Apostille und danach, ob Sie das beglaubigte Original per Post brauchen. Den aktuellen Preis zeigt der Preiskasten auf dieser Seite, und unser Ratgeber zu den Kosten beglaubigter Übersetzungen erklärt, wie Anbieter ihre Preise berechnen.

Welche Fehler verzögern den Einbürgerungsantrag?

Die meisten Verzögerungen entstehen nicht bei der Prüfung der Voraussetzungen, sondern weil Unterlagen fehlen oder nicht zusammenpassen. Die häufigsten Gründe:

  • Ein veraltetes ausländisches Führungszeugnis. Verlangt die Behörde eines, erwartet sie ein aktuelles. Wer es zu früh beantragt, muss es neu bestellen und neu übersetzen lassen.
  • Fehlende Unterlagen zu früheren Ehen. Waren Sie schon einmal verheiratet, gehören die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde zu jeder früheren Ehe in die Akte, jeweils mit Übersetzung.
  • Scans statt Originalen. Für die Übersetzung genügt ein Scan, die Behörde möchte die Originalurkunden oder beglaubigte Abschriften aber selbst sehen.
  • Apostille nach der Übersetzung. Kommt sie später dazu, muss die Übersetzung ergänzt oder neu angefertigt werden.
  • Unterschiedliche Namensformen. Weicht die Schreibweise in einer Übersetzung vom Pass ab, ohne dass die Passform vermerkt ist, entstehen Rückfragen.
  • Unvollständige Übersetzungen. Randvermerke, Rückseiten und spätere Eintragungen gehören in die Übersetzung, auch wenn sie unwichtig wirken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fremdsprachige Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden brauchen für die Einbürgerung in der Regel eine beglaubigte Übersetzung.
  • Reisepass, Aufenthaltstitel und deutsche Nachweise müssen nicht übersetzt werden; mehrsprachige EU-Formblätter und CIEC-Auszüge ersparen die Übersetzung oft.
  • Apostille oder Legalisation hängen vom Ausstellungsstaat ab und gehören vor die Übersetzung.
  • Kyrillische Namen werden nach ISO 9 wiedergegeben, die Schreibweise im Reisepass wird vermerkt; welche Form ins Register eingetragen wird, entscheidet das Standesamt oder die Einbürgerungsbehörde.
  • Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Behörde: Holen Sie sich die Liste Ihrer Einbürgerungsbehörde, bevor Sie Urkunden bestellen oder übersetzen lassen.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Einbürgerung eine neue Geburtsurkunde?
Nicht unbedingt. Viele Einbürgerungsbehörden arbeiten mit der Geburtsurkunde, die Sie bereits haben, solange sie vollständig und gut lesbar ist und Ihre heutigen Angaben stützt. Manche Behörden möchten aber eine neuere Ausstellung, etwa weil auf der alten Urkunde Randvermerke fehlen. Fragen Sie nach, bevor Sie eine neue Urkunde im Ausland bestellen, denn die müsste dann erneut übersetzt werden.
Kann ich eine im Ausland angefertigte Übersetzung verwenden?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. In der Regel verlangen Einbürgerungsbehörden eine Übersetzung von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer, die oder der in Deutschland gerichtlich ermächtigt oder beeidigt ist. Eine im Ausland angefertigte Übersetzung behandeln die Behörden unterschiedlich; manche verlangen dafür zusätzlich eine Apostille oder Legalisation. Klären Sie das vorab mit Ihrer Behörde, bevor Sie Geld für eine Übersetzung ausgeben.
Muss mein Reisepass für die Einbürgerung übersetzt werden?
In aller Regel nicht. Reisepässe tragen ihre Angaben in lateinischer Schrift und sind international einheitlich aufgebaut, sodass die Behörde sie ohne Übersetzung lesen kann. Sie legen den gültigen Pass im Original vor, und die Behörde fertigt eine Kopie an. Wichtig ist der Pass trotzdem: Die Übersetzungen vermerken die Schreibweise Ihres Namens daraus neben der ISO-9-Form. Welche Form ins Register eingetragen wird, entscheidet die Einbürgerungsbehörde oder das Standesamt; fragen Sie dort vor der Bestellung nach.
Wie alt darf ein ausländisches Führungszeugnis sein?
Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Verlangt die Einbürgerungsbehörde ein Führungszeugnis aus einem anderen Staat, etwa weil Sie dort in den letzten Jahren gelebt haben, erwartet sie meist ein aktuelles Dokument, das nur wenige Monate alt ist. Fragen Sie nach der Frist, bevor Sie es beantragen, und lassen Sie es erst übersetzen, wenn Sie Ihren Abgabetermin kennen.
Reicht ein Scan meiner Urkunden für den Einbürgerungsantrag?
Für die Übersetzung ja: Übersetzt wird nach einem gut lesbaren Scan. Der Einbürgerungsbehörde genügt ein Scan dagegen meist nicht. Sie möchte die Originalurkunden oder beglaubigte Abschriften sehen, um deren Echtheit zu prüfen, und dazu die beglaubigten Übersetzungen im Original. Bringen Sie alles zum Termin mit, auch wenn Sie Kopien bereits vorab geschickt haben.

Quellen und weiterführende Links

Übersetzung: GeburtsurkundePersonenstandsurkunden für Visums-, Aufenthalts- und Familienanträge.
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Dieser Ratgeber gibt die Regeln mit Stand 6. November 2026 wieder. Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen Städten und Ämtern – klären Sie sie immer mit der Behörde, die Ihren Fall bearbeitet. Der Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.