Heiratsurkunde übersetzen lassen: Was das Standesamt will
Wann eine ausländische Heiratsurkunde in Deutschland beglaubigt übersetzt werden muss, wann ein EU-Formblatt reicht und welche Unterlagen dazugehören.
Sie haben im Ausland geheiratet, und nun möchte eine deutsche Behörde den Nachweis sehen. Vielleicht lassen Sie die Ehe beim Standesamt eintragen, beantragen ein Visum oder einen Aufenthaltstitel für Ihren Ehegatten, klären Ihren Familiennamen oder stellen einen Einbürgerungsantrag. In jedem dieser Fälle steht die Heiratsurkunde im Mittelpunkt der Akte, und wenn sie nicht auf Deutsch ist, braucht sie in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Dieser Ratgeber erklärt, wann das gilt, wann eine mehrsprachige Urkunde genügt und welche weiteren Unterlagen typischerweise dazukommen. Wollen Sie nicht im Ausland, sondern in Deutschland heiraten, hilft Ihnen unser Ratgeber Heiraten in Deutschland weiter.
Wann brauchen Sie eine übersetzte Heiratsurkunde?
Deutsche Ämter arbeiten auf Deutsch. Das Standesamt soll nach § 2 der Personenstandsverordnung für fremdsprachige Urkunden eine deutsche Übersetzung fordern, und andere Behörden halten es in der Praxis ebenso. Die Heiratsurkunde wird typischerweise in diesen Situationen verlangt:
- Nachbeurkundung einer Auslandsehe. Deutsche Staatsangehörige können die Ehe nach § 34 des Personenstandsgesetzes im deutschen Eheregister eintragen lassen. Das erleichtert spätere Schritte erheblich, etwa die Beurkundung von Kindern oder die Bestellung deutscher Eheurkunden.
- Familiennachzug und Aufenthaltstitel. Ausländerbehörde und deutsche Auslandsvertretung prüfen, ob die Ehe besteht und wirksam ist.
- Namenserklärungen. Wer in deutschen Registern einen Ehenamen führen möchte, braucht dafür die Heiratsurkunde als Grundlage.
- Einbürgerung, Rente und Erbschaft. Der Familienstand spielt bei allen dreien eine Rolle, deshalb wird die Urkunde häufig angefordert.
- Scheidungsverfahren in Deutschland. Das Familiengericht braucht einen Nachweis über die Ehe, die es scheiden soll.
Verlangt wird in diesen Fällen meist eine beglaubigte Übersetzung, unterschrieben und gestempelt von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer, die oder der von einem deutschen Landgericht ermächtigt oder beeidigt wurde.
Wann ist keine Übersetzung nötig?
Manche Heiratsurkunden sind von vornherein so gestaltet, dass sie über Sprachgrenzen hinweg lesbar sind. Wenn Sie Ihre Urkunde noch bestellen können, lohnt sich die Frage, ob eine dieser Fassungen erhältlich ist.
Das mehrsprachige EU-Formblatt
Nach der Verordnung (EU) 2016/1191, die seit dem 16. Februar 2019 gilt, können Sie bei der ausstellenden Behörde eines EU-Mitgliedstaats beantragen, dass Ihrer Heiratsurkunde ein mehrsprachiges Formblatt beigefügt wird, wenn die Urkunde in einem anderen Mitgliedstaat verwendet werden soll. Das Formblatt dient als Übersetzungshilfe und hat keine eigene Rechtswirkung. Hält das deutsche Amt es für ausreichend, verlangt es keine Übersetzung; fehlen Angaben, kann es dennoch eine fordern.
Der internationale CIEC-Auszug (Formule B)
Das CIEC-Übereinkommen Nr. 16 von 1976 hat mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsbüchern geschaffen; der Heiratsauszug heißt Formule B. Seine nummerierten Felder sind in mehreren Sprachen beschriftet, darunter Deutsch, und zwischen den Vertragsstaaten ist keine Legalisation nötig. Zu den Vertragsstaaten gehören Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Portugal, Polen, die Türkei und mehrere Nachfolgestaaten Jugoslawiens. Ein Auszug nach Formule B zeigt allerdings nicht unbedingt jeden Vermerk aus dem vollständigen Eintrag, etwa eine spätere Namensänderung. Deshalb kann das Standesamt in manchen Fällen trotzdem eine vollständige Urkunde verlangen.
Was verlangt das Standesamt in der Regel?
Für die Übersetzung selbst gelten dieselben Regeln wie für jede Personenstandsurkunde: vollständig, Stempel und Unterschriften in eckigen Klammern beschrieben, Datumsangaben in deutscher Reihenfolge und Namen genau so, wie sie in der Urkunde stehen. Darüber hinaus wollen die Ämter meist weitere Unterlagen sehen. Welche, hängt davon ab, was Sie beantragen:
| Ihr Anliegen | Zuständige Stelle | Meist verlangt neben der Heiratsurkunde |
|---|---|---|
| Nachbeurkundung einer Auslandsehe (§ 34 PStG) | Standesamt am Wohnsitz | Beide Geburtsurkunden, Pässe, Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit |
| Aufenthaltstitel für den Ehegatten | Ausländerbehörde oder deutsche Auslandsvertretung | Pässe, Meldenachweis, teils Nachweis deutscher Sprachkenntnisse |
| Namenserklärung nach der Heirat | Standesamt | Geburtsurkunden, Unterlagen zu früheren Namensänderungen |
| Scheidung in Deutschland | Familiengericht | Heiratsurkunde; weitere Unterlagen nach Vorgabe des Gerichts |
Jedes fremdsprachige Dokument auf dieser Liste braucht in der Regel eine eigene beglaubigte Übersetzung. Lassen Sie sich vom Amt die vollständige Liste geben, bevor Sie bestellen, dann können Sie alles in einem Durchgang übersetzen lassen.
Namensänderungen und frühere Ehen
Zwei Themen sorgen beim Standesamt für die meisten Rückfragen.
Namensänderungen. Die Heiratsurkunde hält oft fest, welchen Namen die Ehegatten nach der Hochzeit führen, doch die nationalen Regeln unterscheiden sich stark. Manche Staaten tragen den neuen Familiennamen direkt in die Urkunde ein, andere vermerken ihn am Rand oder in einem gesonderten Register. Hat sich Ihr Name durch diese Ehe, eine frühere Ehe oder ein eigenes Verfahren geändert, bringen Sie für jede Änderung den passenden Nachweis mit. Das Amt prüft anhand dieser Unterlagen, welcher Name nach deutschem Recht gilt.

Frühere Ehen. War einer der Ehegatten schon einmal verheiratet, will das Amt einen Nachweis, dass die frühere Ehe aufgelöst ist: ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten. Eine ausländische Scheidung muss unter Umständen erst in Deutschland förmlich anerkannt werden, bevor das Standesamt sich darauf stützen kann. Auch diese Unterlagen brauchen eine beglaubigte Übersetzung, und sie sind oft deutlich länger als die Heiratsurkunde. Planen Sie dafür entsprechend Zeit ein.
Brauchen Sie zuerst eine Apostille oder Legalisation?
Ob Ihre Heiratsurkunde eine Apostille oder eine Legalisation durch die Auslandsvertretung braucht, hängt vom Ausstellungsstaat ab. Öffentliche Urkunden aus der EU brauchen für Deutschland keine Apostille, und CIEC-Auszüge sind zwischen den Vertragsstaaten befreit. Die meisten anderen Staaten stellen eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen aus, oder die Urkunde durchläuft die Legalisation. Unser Ratgeber Apostille oder beglaubigte Übersetzung erklärt, wie beides zusammenhängt.
Kümmern Sie sich um die Apostille vor der Übersetzung. Sie wird Teil der Urkunde und zusammen mit ihr übersetzt.
Wie läuft die Übersetzung ab, und wie lange dauert sie?
Sie laden einen gut lesbaren Scan der gesamten Urkunde hoch, einschließlich Rückseite und Apostille, dazu alle weiteren Unterlagen. Eine beeidigte Übersetzerin oder ein beeidigter Übersetzer fertigt die deutsche Übersetzung mit Beglaubigungsvermerk an, und Sie erhalten die unterschriebene und gestempelte Übersetzung digital oder per Post. Wie lange das dauert, hängt von der Sprache, der Zahl der Dokumente und der gewählten Lieferoption ab; unser Ratgeber zur Bearbeitungszeit beglaubigter Übersetzungen erklärt die Einflussfaktoren. Gehören auch Geburtsurkunden zu Ihrer Akte, lesen Sie zusätzlich unseren Ratgeber Geburtsurkunde übersetzen lassen.
Was kostet die Übersetzung einer Heiratsurkunde?
Eine Heiratsurkunde ist meist ein kurzes Dokument, die Übersetzung macht deshalb nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten eines Antrags aus. Der Preis hängt vom Sprachpaar ab, von zusätzlichen Seiten wie einer Apostille oder Randvermerken und davon, ob Sie das beglaubigte Original per Post erhalten möchten. Den aktuellen Preis zeigt der Preiskasten auf dieser Seite, und unser Ratgeber zu den Kosten beglaubigter Übersetzungen erklärt, was die Preise allgemein bestimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine ausländische Heiratsurkunde braucht für Standesamt, Ausländerbehörde und deutsche Gerichte in der Regel eine beglaubigte Übersetzung.
- Ein mehrsprachiges EU-Formblatt oder ein CIEC-Auszug nach Formule B kann die Übersetzung ersetzen, das Amt darf aber dennoch eine verlangen.
- Rechnen Sie mit weiteren Unterlagen: Geburtsurkunden, Nachweise über Namensänderungen und über die Auflösung früherer Ehen, jeweils mit eigener Übersetzung.
- Erledigen Sie eine nötige Apostille oder Legalisation vor der Übersetzung, damit sie zusammen mit der Urkunde übersetzt wird.
- Lassen Sie sich vom Amt zuerst die vollständige Liste geben und schicken Sie vollständige, gut lesbare Scans.
Häufige Fragen
Muss eine ausländische Heiratsurkunde beglaubigt übersetzt werden?
Wie lasse ich eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland eintragen?
Reicht eine internationale Heiratsurkunde ohne Übersetzung?
Welche Unterlagen will das Standesamt außer der Heiratsurkunde sehen?
Muss die Apostille mitübersetzt werden?
Quellen und weiterführende Links
Dieser Ratgeber gibt die Regeln mit Stand 6. November 2026 wieder. Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen Städten und Ämtern – klären Sie sie immer mit der Behörde, die Ihren Fall bearbeitet. Der Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.