Übersetzerinnen und Übersetzer, die vor einem deutschen Landgericht vereidigt sind.

Vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer werden von einem deutschen Landgericht bestellt und vereidigt und dürfen eine Übersetzung in eigenem Namen beglaubigen. Jede Übersetzung, die wir liefern, wird von einer dieser Personen angefertigt, unterschrieben und gestempelt.

Was ist eine vereidigte Übersetzerin oder ein vereidigter Übersetzer?

Eine vereidigte Übersetzerin oder ein vereidigter Übersetzer – je nach Bundesland auch „beeidigt“ genannt – wird von einem deutschen Landgericht bestellt und darauf vereidigt, treu und vollständig zu übersetzen. Die Bestellung ist persönlich und gilt für bestimmte Sprachpaare: Sie gehört dieser Person für diese Sprachen und kann weder an eine Kollegin oder einen Kollegen noch an eine Agentur weitergegeben werden.

Diese Bestellung macht eine beglaubigte Übersetzung überhaupt erst möglich. Die Übersetzerin oder der Übersetzer beglaubigt die Arbeit in eigenem Namen, mit eigenem Stempel und eigener Unterschrift. Eine Notarin oder ein Notar ist dafür nicht beteiligt und auch nicht nötig.

  • Vereidigt vor einem Landgericht oder Oberlandesgericht
  • Bestellt für bestimmte Sprachpaare, nicht für Sprachen im Allgemeinen
  • Zu Genauigkeit, Vollständigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet
  • Eingetragen in dem Verzeichnis, das die Länder gemeinsam führen
Auf jeder Beglaubigung
  • Beglaubigungsvermerk
    Der Vermerk, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist.
  • Stempel und Unterschrift
    Die eigenen der Übersetzerin oder des Übersetzers, von Hand auf das Original auf Papier aufgebracht.
  • Name und Gericht
    Wer übersetzt hat und welches Gericht die Person vereidigt hat.
  • Sprachpaar
    Die Sprachrichtung, für die die Person bestellt ist – und die, in die Ihr Dokument übersetzt wurde.

Warum Behörden eine beglaubigte Übersetzung verlangen

Eine Beamtin oder ein Beamter kann nicht jede Sprache lesen und darf eine nicht unterschriebene Übersetzung nicht einfach auf Treu und Glauben annehmen. Die Beglaubigung löst das: Eine namentlich benannte Person, die einem Gericht gegenüber verantwortlich ist, hat mit ihrem Stempel bestätigt, dass dieser deutsche Text sagt, was das Original sagt. Stimmt das nicht, gibt es jemanden, an den man sich halten kann.

Deshalb weist eine Behörde eine Übersetzung zurück, die Sie selbst angefertigt haben – so gut Ihr Deutsch auch ist –, und ebenso eine Übersetzung einer Agentur, die die vereidigte Person dahinter nicht benennen kann.

Meist erforderlich für
  • Aufenthaltstitel und Visaanträge (Ausländerbehörde)
  • Eheschließung und Personenstandsbeurkundung (Standesamt)
  • Hochschulzulassung und Anerkennung von Abschlüssen
  • Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
  • Beschäftigung, wenn eine ausländische Qualifikation geprüft werden muss

Was Sie erhalten

Ein beglaubigtes Original auf Papier, das Ihnen bei Standardversand oder Express per Post zugeschickt wird – und, wenn Sie es wünschen, ein kostenloser Scan der Übersetzung per E-Mail, sobald das Original fertig ist. Bei Digital erhalten Sie nur die signierte und gestempelte Datei.

Ein beglaubigtes Original per Post

Die vollständige Übersetzung auf Papier, mit Stempel und Unterschrift der Übersetzerin oder des Übersetzers, an Ihre Lieferadresse geschickt. Die Beglaubigung dauert im Standardversand 3–5 Werktage; die Lieferstufe Digital (24 Stunden) ist stattdessen eine signierte und gestempelte Datei zum Herunterladen – es wird nichts per Post versandt.

Namentlich aufgeführt

Name und das Gericht, vor dem die Person vereidigt wurde, stehen auf der Beglaubigung, sodass der Eintrag im Verzeichnis der Gerichte überprüft werden kann.

Auf Wunsch ein kostenloser Scan

Fordern Sie ihn an, und ein Scan der beglaubigten Übersetzung wird Ihnen per E-Mail geschickt, sobald sie fertig ist – praktisch, wenn eine Behörde sie sehen möchte, bevor die Post eintrifft.

Aufbereitet für

Deutsche Behörden, Universitäten und Gerichte sowie Botschaften und Konsulate. Über die Annahme eines Dokuments entscheidet immer die empfangende Stelle; wird es wegen eines Fehlers unsererseits abgelehnt, korrigieren wir es kostenlos.

AusländerbehördeStandesamtAnerkennungsstellenFührerscheinstellenUniversitätenGerichteBotschaften und Konsulate

Sprachen, die wir beglaubigen

Jedes der folgenden Sprachpaare gehört zu den Paaren, für die eine vereidigte Person in unserem Team bestellt ist. Fehlt Ihres, schreiben Sie uns bitte vor der Bestellung, nicht danach.

  • Arabisch
    beglaubigt in:
    DeutschEnglisch
  • Chinesisch
    beglaubigt in:
    DeutschEnglisch
  • Deutsch
    beglaubigt in:
    Englisch
  • Englisch
    beglaubigt in:
    Deutsch
  • Französisch
    beglaubigt in:
    DeutschEnglisch
  • Polnisch
    beglaubigt in:
    DeutschEnglisch
  • Russisch
    beglaubigt in:
    DeutschEnglisch
  • Spanisch
    beglaubigt in:
    DeutschEnglisch
  • Türkisch
    beglaubigt in:
    DeutschEnglisch

So funktioniert es

Vier Schritte – von Ihrem Scan bis zu Ihrem beglaubigten Original, per Post oder zum Herunterladen.

1

Dokument hochladen

Ziehen Sie ein Foto oder einen Scan hinein. PDF, JPG und PNG funktionieren alle.

2

Optionen wählen und bezahlen

Wählen Sie Ihre Optionen und sehen Sie den Endpreis. Ohne Überraschungen.

3

Vereidigte Übersetzung in Arbeit

Zugeordnet wird Ihnen eine Fachübersetzerin oder ein Fachübersetzer für Ihr Sprachpaar und Ihre Dokumentart.

4

Beglaubigtes Original erhalten

Signiert und gestempelt von Ihrer Übersetzerin oder Ihrem Übersetzer, per Post zugestellt bei Standardversand oder Express (auf Wunsch zusätzlich mit kostenlosem Scan per E-Mail) – oder als Datei zum Herunterladen bei Digital.

Häufige Fragen

Sind vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer und beglaubigte Übersetzungen dasselbe?
Es sind zwei Hälften derselben Sache. Die Person ist vereidigt; die Übersetzung, die sie anfertigt und unterschreibt, ist beglaubigt. Im Deutschen begegnen Ihnen die Begriffe „beeidigter“ oder „vereidigter Übersetzer“ für die Person und „beglaubigte Übersetzung“ für das Dokument. Wenn eine Behörde eine beglaubigte Übersetzung verlangt, fordert sie eine Übersetzung, die von einer vereidigten Übersetzerin oder einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurde – nicht den Stempel einer Notarin oder eines Notars auf einer gewöhnlichen Übersetzung.
Wie kann ich prüfen, ob eine Übersetzerin oder ein Übersetzer wirklich vereidigt ist?
Die Bundesländer führen ein gemeinsames Register der vereidigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer, das sich nach Name, Sprache und Gericht durchsuchen lässt. Jede Beglaubigung trägt den Namen der Übersetzerin oder des Übersetzers und das Gericht, das sie oder ihn vereidigt hat; so lässt sich der Eintrag auf Ihrem Dokument direkt mit dem Register abgleichen. Wir geben beides auf jeder Übersetzung an, die wir liefern, und genau das macht diese Prüfung möglich.
Kann ich das Dokument selbst übersetzen und beglaubigen lassen?
Nein, und das ist der häufigste Grund, aus dem eine Übersetzung abgelehnt wird. Eine vereidigte Übersetzerin oder ein vereidigter Übersetzer beglaubigt nur Arbeit, die sie oder er selbst angefertigt hat – die Unterschrift bestätigt, dass genau diese Person genau dieses Ausgangsdokument korrekt übertragen hat. Den Text eines anderen zu beglaubigen hieße, etwas zu bestätigen, das sie oder er nicht getan hat; deshalb tut das keine vereidigte Übersetzerin und kein vereidigter Übersetzer, und eine Behörde, der es auffällt, lehnt das Ergebnis ab.
Wird eine in einem anderen Land vereidigte Übersetzung in Deutschland akzeptiert?
Oft nicht. Deutsche Behörden erwarten in der Regel eine Übersetzerin oder einen Übersetzer, die oder der vor einem deutschen Landgericht oder Oberlandesgericht vereidigt wurde, und eine im Ausland beglaubigte Übersetzung wird nur nach Ermessen der empfangenden Stelle akzeptiert. Ist das Dokument für eine deutsche Stelle bestimmt, ist es am sichersten, von Anfang an eine in Deutschland vereidigte Übersetzerin oder einen in Deutschland vereidigten Übersetzer zu beauftragen. Fragen Sie zuerst die empfangende Behörde, wenn Sie bereits eine ausländische Beglaubigung besitzen und nicht doppelt zahlen möchten.
Brauche ich auch eine Apostille?
Manchmal – und es lohnt sich, den Unterschied zu kennen. Eine Apostille bestätigt die Echtheit des Originaldokuments – oder einer Unterschrift darauf – für die Verwendung im Ausland; über die Übersetzung sagt sie nichts aus. Eine beglaubigte Übersetzung ist meist alles, was eine deutsche Behörde verlangt. Wird eine Apostille benötigt, erhalten Sie sie von der Behörde, die das Original ausgestellt hat, und zwar vor der Übersetzung; diesen Schritt veranlassen Sie selbst bei dieser Stelle.
Was erhalte ich genau?
Bei Standardversand oder Express ein beglaubigtes Original Ihrer Übersetzung auf Papier: den vollständigen Text, den Bestätigungsvermerk (Beglaubigungsvermerk) der Übersetzerin oder des Übersetzers, Stempel, Unterschrift und das Gericht, vor dem sie oder er vereidigt ist. Es wird an Ihre Lieferadresse geschickt, und Sie können einen kostenlosen Scan per E-Mail anfordern, sobald er fertig ist. Die Beglaubigung im Standardversand dauert 3–5 Werktage. Bei der Stufe Digital mit 24 Stunden erhalten Sie stattdessen dieselbe unterschriebene und gestempelte Übersetzung als Datei zum Herunterladen, und es wird nichts per Post versandt.

Sie brauchen eine vereidigte Übersetzung?

Laden Sie Ihr Dokument hoch, sehen Sie den Preis vor der Zahlung und lassen Sie es von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer beglaubigen, die oder der vor einem deutschen Landgericht oder Oberlandesgericht vereidigt ist – Ihr beglaubigtes Original kommt bei Standardversand oder Express per Post zu Ihnen, auf Wunsch mit kostenlosem Scan per E-Mail, oder als signierte und gestempelte Datei bei Digital.