Beglaubigte Übersetzung Englisch–Deutsch

English

Beglaubigte Übersetzungen englischer Urkunden für deutsche Stellen – unser häufigstes Sprachpaar. Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden aus dem Vereinigten Königreich, den USA, Irland, Kanada, Australien, Indien oder Nigeria, dazu Führerscheine, Zeugnisse und Notenspiegel. Dass eine Urkunde auf Englisch vorliegt und im Amt alle Englisch verstehen, ändert an der Übersetzung nichts: Die Akte wird auf Deutsch geführt. Gerichtlich vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer, mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift.

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Englisch übersetzen lassen

Sprachrichtungen

Englisch ist auf dieser Seite Ausgangssprache, Deutsch die Zielsprache: Wir übersetzen aus dem Englischen ins Deutsche. Für den umgekehrten Weg – deutsche Zeugnisse und Urkunden für eine Bewerbung oder Behörde im englischsprachigen Ausland – gibt es die Seite zur Ausgangssprache Deutsch.

Preise je Dokument

Pro Dokument bei Standardlieferung (3–5 Werktage). Jeder Betrag ist der Preis, den unser Bestellformular für dieses Dokument und diese Sprachrichtung nennt.

DokumentIns Deutsche
Führerschein47,90 €
Geburtsurkunde62,90 €
Heiratsurkunde69,90 €
Zertifikat54,90 €
Scheidungsurkunde54,90 €
Diplom / Bildungsabschluss59,90 €
Notenspiegel69,90 €
Arbeitszeugnis84,90 €

Englische Dokumente, die wir übersetzen

Auch englische Urkunden werden übersetzt

Die FAQ des Standesamts Berlin ist in diesem Punkt eindeutig: Da Deutsch Amtssprache ist, müssen alle relevanten Unterlagen, die nicht auf Deutsch vorliegen, von einer zugelassenen und vereidigten Person übersetzt werden – und das gilt für englischsprachige Papiere genauso wie für alle anderen. Dieselbe Linie zieht § 23 Abs. 1 VwVfG, und das Auswärtige Amt hält fest, dass deutsche Behörden und Gerichte häufig eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden fordern. Die Frage ist also nicht, ob jemand im Amt Englisch kann, sondern in welcher Sprache die Akte geführt wird.

Quelle: berlin.de (geprüft am 5. November 2026), gesetze-im-internet.de (geprüft am 5. November 2026), auswaertiges-amt.de (geprüft am 5. November 2026)

Urkunden aus dem Vereinigten Königreich

Für England und Wales kommen Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Lebenspartnerschaftsurkunden vom General Register Office; für Schottland und Nordirland gelten nach gov.uk eigene Verfahren bei eigenen Registerstellen. Praktisch heißt das: ein Formular im Querformat, oft mit mehreren Spalten, Registerbezirk, Eintragsnummer und dem Vermerk der ausstellenden Stelle. Wir übertragen auch die Fußzeile mit dem Warnhinweis und den Aufdruck des Registerpapiers – was auf dem Blatt steht, steht in der Übersetzung.

Quelle: gov.uk (geprüft am 5. November 2026)

Urkunden aus den USA

In den USA führt kein Bundesregister die Personenstandsfälle; ausgestellt wird auf Ebene des Bundesstaates oder des County, meist von einer Stelle für Vital Records. Entsprechend unterschiedlich sehen die Urkunden aus: ein geprägtes Siegel hier, ein farbiger Sicherheitsdruck dort, eine Unterschrift des Registrars und ein Datum der Ausstellung, das nicht das Datum des Ereignisses ist. Für die Übersetzung ist dieser Unterschied wichtig, weil beide Daten in die Übertragung gehören.

Urkunden aus Irland

Irische Urkunden kommen aus der staatlichen Personenstandsregistrierung; die Vordrucke sind zweisprachig irisch und englisch bedruckt, die Einträge selbst englisch. Für die Übersetzung bedeutet die zweisprachige Vorlage keine Erleichterung: Übersetzt wird der gesamte Vordruck, damit die deutsche Fassung dieselben Felder in derselben Reihenfolge zeigt wie das Original.

Scheidungen und Gerichtsunterlagen

Eine Scheidung aus einem englischsprachigen Land kommt als Beschluss oder Urteil, häufig in zwei Stufen und mit eigenen Aktenzeichen. Für die Vorlage bei einem deutschen Gericht gilt § 184 GVG: Die Gerichtssprache ist deutsch. Wir übertragen den Beschluss mit allen Rubren, Vermerken und Kostenentscheidungen; die Frage, ob eine ausländische Entscheidung in Deutschland anerkannt wird, entscheidet nicht die Übersetzung, sondern das zuständige Gericht oder die Landesjustizverwaltung.

Quelle: gesetze-im-internet.de (geprüft am 5. November 2026)

Apostille und beglaubigte Kopie

Auf vielen englischsprachigen Urkunden sitzt eine Apostille. Nach Darstellung des Auswärtigen Amts bestätigt sie die Echtheit einer öffentlichen Urkunde, die dafür im Original vorgelegt wird – übersetzt ist damit nichts. Wir stellen keine Apostillen aus und bieten keine Legalisation an. Liegt eine vor, übersetzen wir sie mit; fehlt sie, ist das eine Frage an die Stelle, bei der Sie die Urkunde vorlegen, nicht an uns.

Quelle: auswaertiges-amt.de (geprüft am 5. November 2026)

Häufige Fragen

Im Amt sprechen doch alle Englisch. Warum eine Übersetzung?
Weil die Akte deutsch ist, nicht das Gespräch. § 23 Abs. 1 VwVfG stellt fest, dass die Amtssprache deutsch ist, und das Standesamt Berlin leitet daraus ab, dass nicht deutschsprachige Unterlagen von einer zugelassenen und vereidigten Person übersetzt werden müssen – englische Urkunden ausdrücklich eingeschlossen.
Meine Urkunde ist eine certified copy. Übersetzen Sie die?
Ja. Wir übersetzen, was Sie hochladen, einschließlich der Beglaubigungsvermerke und Stempel auf der Abschrift. Ob die vorlegende Stelle eine Abschrift akzeptiert oder die Urschrift sehen will, klären Sie dort – darüber sagt die Übersetzung nichts.
Zählt eine mehrseitige Urkunde als mehrere Bestellungen?
Nein. Eine Bestellung deckt ein Dokument ab, auch wenn es mehrere Seiten hat. Zwei verschiedene Dokumente – etwa Geburtsurkunde und Heiratsurkunde – sind zwei Bestellungen, jede mit eigener Beglaubigung.
Brauche ich zusätzlich eine Apostille?
Das richtet sich nach dem Ausstellungsstaat und nach der Stelle, bei der Sie die Urkunde vorlegen. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Urkunde und ist keine Übersetzung; ausgestellt wird sie im Ausstellungsstaat. Wir stellen keine aus, übersetzen eine beiliegende aber mit.
Wie werden Namen übertragen, die auf Urkunde und Pass unterschiedlich geschrieben sind?
Englische Urkunden verwenden lateinische Schrift, eine Umschrift entfällt also. Weicht die Schreibweise im Pass ab – ein Mittelname, der auf der Urkunde fehlt, ein Bindestrich, der dazugekommen ist –, nennen Sie uns beide Varianten; die Übersetzerin kann die Abweichung als Anmerkung aufnehmen.
Übersetzen Sie auch indische oder nigerianische Urkunden auf Englisch?
Ja. Für uns zählt die Sprache des Dokuments, nicht der Ausstellungsstaat: Ist die Urkunde englischsprachig, übersetzen wir sie ins Deutsche. Enthält sie Passagen in einer anderen Sprache, sagen Sie es bitte vorher – dann prüfen wir, ob wir das Dokument vollständig abdecken können.
Was brauchen Sie von mir?
Einen lesbaren Scan jeder Seite, Vorder- und Rückseite, mit Siegel, Apostille und Fußzeilen. Je besser der Scan, desto weniger Rückfragen – unleserliche Stellen werden in der Übersetzung als unleserlich vermerkt.
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  • Bestätigungsvermerk über Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Stempel und Unterschrift der vereidigten Übersetzerin
  • Angabe, wovon übersetzt wurde — Original, Kopie oder Scan

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