Beglaubigte Übersetzung Deutsch–Englisch
Beglaubigte Übersetzungen deutscher Unterlagen für Stellen im Ausland: Arbeitszeugnisse, Abschlusszeugnisse, Notenspiegel, Geburts- und Heiratsurkunden. Diese Seite ist die einzige in unserem Angebot, die sich nicht an Menschen richtet, die nach Deutschland gekommen sind, sondern an die umgekehrte Richtung – Bewerbung an einer Hochschule im Ausland, Arbeitsvertrag in London oder Dublin, Visumantrag für ein englischsprachiges Land. Übersetzt und beglaubigt von gerichtlich vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzern, mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift.
Sprachrichtungen
Deutsch ist hier die Ausgangssprache und Englisch die Zielsprache: Wir übersetzen aus dem Deutschen ins Englische. Weitere Zielsprachen führt unser Katalog nicht. Für die Gegenrichtung – englische Urkunden für deutsche Stellen – gibt es eine eigene Seite.
Preise je Dokument
Pro Dokument bei Standardlieferung (3–5 Werktage). Jeder Betrag ist der Preis, den unser Bestellformular für dieses Dokument und diese Sprachrichtung nennt.
| Dokument | Ins Englische |
|---|---|
| Führerschein | 47,90 € |
| Geburtsurkunde | 62,90 € |
| Heiratsurkunde | 69,90 € |
| Zertifikat | 54,90 € |
| Scheidungsurkunde | 54,90 € |
| Diplom / Bildungsabschluss | 59,90 € |
| Notenspiegel | 69,90 € |
| Arbeitszeugnis | 84,90 € |
Deutsche Dokumente, die wir übersetzen
Das Arbeitszeugnis
Nach § 109 Abs. 1 GewO haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, das nach Absatz 2 klar und verständlich formuliert sein muss und keine versteckten Aussagen enthalten darf. Dieses Dokument ist eine deutsche Besonderheit: Es bewertet, ohne Noten zu nennen, und seine Formeln sind im Ausland unbekannt. Wir übertragen das Zeugnis vollständig und ohne es umzudeuten – eine Erklärung der deutschen Zeugnissprache ist nicht Teil der Übersetzung, und wir rechnen auch keine Bewertung in eine Note um.
Quelle: gesetze-im-internet.de (geprüft am 5. November 2026)
Abschlusszeugnisse und Notenspiegel
Für eine Bewerbung im Ausland gehen meist zwei Dokumente zusammen: die Urkunde über den Abschluss und die Aufstellung der einzelnen Leistungen. In unserem Katalog bestellen Sie das Abitur-, Bachelor- oder Masterzeugnis als Diplom / Bildungsabschluss, die Aufstellung der Noten getrennt als Notenspiegel. Beide werden getrennt bestellt, weil eine Bestellung genau ein Dokument abdeckt – auch dann, wenn es aus mehreren Seiten besteht. Fehlt auf Ihrem Zeugnis die Erläuterung der Notenskala, bleibt sie auch in der Übersetzung aus.
Was Stellen im Vereinigten Königreich erwarten
gov.uk beschreibt für Unterlagen, die nicht auf Englisch oder Walisisch verfasst sind, was eine bestätigte Übersetzung tragen soll: die Erklärung der übersetzenden Person, dass die Übersetzung dem Originaldokument genau entspricht, das Datum der Übersetzung sowie ihren vollen Namen und ihre Kontaktdaten. Genau diese Angaben stehen im Bestätigungsvermerk unserer gerichtlich vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzer, zusammen mit Stempel und Unterschrift.
Quelle: gov.uk (geprüft am 5. November 2026)
Beglaubigung, Apostille und Überbeglaubigung
Soll eine deutsche Urkunde im Ausland verwendet werden, bestätigt die Apostille nach Darstellung des Auswärtigen Amts die Echtheit der Unterschrift, gegebenenfalls des Siegels und die Befugnis der unterzeichnenden Person. Ausgestellt wird sie von einer deutschen Behörde, nicht von einer Übersetzerin – wir stellen keine Apostillen aus und übernehmen keine Überbeglaubigung. Die beiden Dinge greifen auch nicht ineinander: Die Apostille betrifft die Ausgangsurkunde, die Beglaubigung der Übersetzung betrifft die Übertragung.
Quelle: auswaertiges-amt.de (geprüft am 5. November 2026)
Urkunden für das Standesamt im Ausland
Heirat im Ausland, Geburt eines Kindes, Namensführung: Hier kommen deutsche Geburts- und Heiratsurkunden ins Spiel. Die FAQ des Standesamts Berlin empfiehlt Menschen, die länger im Ausland leben werden, die Urkunde zusätzlich in internationaler, mehrsprachiger Form zu besorgen. Für den englischsprachigen Raum hilft dieser Weg allerdings nicht: Die mehrsprachige Form stammt aus den CIEC-Übereinkommen, und auf der Liste der Vertragsstaaten, die das Auswärtige Amt abdruckt, stehen weder das Vereinigte Königreich noch Irland, die USA, Kanada oder Australien – die Befreiung von jeder Förmlichkeit gilt nur in den Vertragsstaaten. Für eine Stelle in London oder Dublin bleibt es deshalb bei Ihrer deutschen Urkunde und ihrer beglaubigten Übersetzung.
Quelle: berlin.de (geprüft am 5. November 2026), auswaertiges-amt.de (geprüft am 5. November 2026)
Was die Übersetzung enthält
Die Übersetzung gibt den Aufbau des Originals wieder: Briefkopf, Tabellen, Siegel und Unterschriften werden beschrieben und übertragen, Stempel nicht übergangen. Dazu kommt der Bestätigungsvermerk mit Datum, Stempel und Unterschrift der vereidigten Person. Was wir nicht liefern, ist eine Bewertung: keine Umrechnung von Noten, keine Einordnung eines Abschlusses in ein ausländisches System und keine Aussage darüber, wie eine Stelle im Ausland Ihre Unterlagen gewichtet.
Häufige Fragen
Übersetzen Sie aus dem Deutschen in andere Sprachen als Englisch?
Rechnen Sie meine Noten in das Schulsystem des Ziellandes um?
Wie gehen Sie mit der deutschen Zeugnissprache um?
Brauche ich für das Vereinigte Königreich eine besondere Form?
Mein Abschlusszeugnis und der Notenspiegel sind zwei Blätter. Zwei Bestellungen?
Kann ich die Übersetzung für mehrere Bewerbungen verwenden?
Was brauchen Sie von mir?
Kein Konto nötig · Festpreis pro Dokument, den Sie vor der Zahlung sehen
Ein Musterdokument — alle Angaben erfunden.
- Bestätigungsvermerk über Richtigkeit und Vollständigkeit
- Stempel und Unterschrift der vereidigten Übersetzerin
- Angabe, wovon übersetzt wurde — Original, Kopie oder Scan
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