Übersetzerinnen und Übersetzer, die vor einem deutschen Landgericht vereidigt sind.
Vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer werden von einem deutschen Landgericht bestellt und vereidigt und dürfen eine Übersetzung in eigenem Namen beglaubigen. Jede Übersetzung, die wir liefern, wird von einer dieser Personen angefertigt, unterschrieben und gestempelt.
Was ist eine vereidigte Übersetzerin oder ein vereidigter Übersetzer?
Eine vereidigte Übersetzerin oder ein vereidigter Übersetzer – je nach Bundesland auch „beeidigt“ genannt – wird von einem deutschen Landgericht bestellt und darauf vereidigt, treu und vollständig zu übersetzen. Die Bestellung ist persönlich und gilt für bestimmte Sprachpaare: Sie gehört dieser Person für diese Sprachen und kann weder an eine Kollegin oder einen Kollegen noch an eine Agentur weitergegeben werden.
Diese Bestellung macht eine beglaubigte Übersetzung überhaupt erst möglich. Die Übersetzerin oder der Übersetzer beglaubigt die Arbeit in eigenem Namen, mit eigenem Stempel und eigener Unterschrift. Eine Notarin oder ein Notar ist dafür nicht beteiligt und auch nicht nötig.
- Vereidigt vor einem Landgericht oder Oberlandesgericht
- Bestellt für bestimmte Sprachpaare, nicht für Sprachen im Allgemeinen
- Zu Genauigkeit, Vollständigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet
- Eingetragen in dem Verzeichnis, das die Länder gemeinsam führen
- BeglaubigungsvermerkDer Vermerk, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist.
- Stempel und UnterschriftDie eigenen der Übersetzerin oder des Übersetzers, von Hand auf das Original auf Papier aufgebracht.
- Name und GerichtWer übersetzt hat und welches Gericht die Person vereidigt hat.
- SprachpaarDie Sprachrichtung, für die die Person bestellt ist – und die, in die Ihr Dokument übersetzt wurde.
Warum Behörden eine beglaubigte Übersetzung verlangen
Eine Beamtin oder ein Beamter kann nicht jede Sprache lesen und darf eine nicht unterschriebene Übersetzung nicht einfach auf Treu und Glauben annehmen. Die Beglaubigung löst das: Eine namentlich benannte Person, die einem Gericht gegenüber verantwortlich ist, hat mit ihrem Stempel bestätigt, dass dieser deutsche Text sagt, was das Original sagt. Stimmt das nicht, gibt es jemanden, an den man sich halten kann.
Deshalb weist eine Behörde eine Übersetzung zurück, die Sie selbst angefertigt haben – so gut Ihr Deutsch auch ist –, und ebenso eine Übersetzung einer Agentur, die die vereidigte Person dahinter nicht benennen kann.
- Aufenthaltstitel und Visaanträge (Ausländerbehörde)
- Eheschließung und Personenstandsbeurkundung (Standesamt)
- Hochschulzulassung und Anerkennung von Abschlüssen
- Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
- Beschäftigung, wenn eine ausländische Qualifikation geprüft werden muss
Was Sie erhalten
Ein beglaubigtes Original auf Papier, das Ihnen bei Standardversand oder Express per Post zugeschickt wird – und, wenn Sie es wünschen, ein kostenloser Scan der Übersetzung per E-Mail, sobald das Original fertig ist. Bei Digital erhalten Sie nur die signierte und gestempelte Datei.
Ein beglaubigtes Original per Post
Die vollständige Übersetzung auf Papier, mit Stempel und Unterschrift der Übersetzerin oder des Übersetzers, an Ihre Lieferadresse geschickt. Die Beglaubigung dauert im Standardversand 3–5 Werktage; die Lieferstufe Digital (24 Stunden) ist stattdessen eine signierte und gestempelte Datei zum Herunterladen – es wird nichts per Post versandt.
Namentlich aufgeführt
Name und das Gericht, vor dem die Person vereidigt wurde, stehen auf der Beglaubigung, sodass der Eintrag im Verzeichnis der Gerichte überprüft werden kann.
Auf Wunsch ein kostenloser Scan
Fordern Sie ihn an, und ein Scan der beglaubigten Übersetzung wird Ihnen per E-Mail geschickt, sobald sie fertig ist – praktisch, wenn eine Behörde sie sehen möchte, bevor die Post eintrifft.
Aufbereitet für
Deutsche Behörden, Universitäten und Gerichte sowie Botschaften und Konsulate. Über die Annahme eines Dokuments entscheidet immer die empfangende Stelle; wird es wegen eines Fehlers unsererseits abgelehnt, korrigieren wir es kostenlos.
Sprachen, die wir beglaubigen
Jedes der folgenden Sprachpaare gehört zu den Paaren, für die eine vereidigte Person in unserem Team bestellt ist. Fehlt Ihres, schreiben Sie uns bitte vor der Bestellung, nicht danach.
- Arabischbeglaubigt in:DeutschEnglisch
- Chinesischbeglaubigt in:DeutschEnglisch
- Deutschbeglaubigt in:Englisch
- Englischbeglaubigt in:Deutsch
- Französischbeglaubigt in:DeutschEnglisch
- Polnischbeglaubigt in:DeutschEnglisch
- Russischbeglaubigt in:DeutschEnglisch
- Spanischbeglaubigt in:DeutschEnglisch
- Türkischbeglaubigt in:DeutschEnglisch
Dokumente, die eine vereidigte Übersetzerin oder ein vereidigter Übersetzer beglaubigen kann
Die Dokumente, die Behörden am häufigsten verlangen. Jedes hat eine eigene Seite mit Preis, und jedes wird auf dieselbe Weise beglaubigt.

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So funktioniert es
Vier Schritte – von Ihrem Scan bis zu Ihrem beglaubigten Original, per Post oder zum Herunterladen.
Dokument hochladen
Ziehen Sie ein Foto oder einen Scan hinein. PDF, JPG und PNG funktionieren alle.
Optionen wählen und bezahlen
Wählen Sie Ihre Optionen und sehen Sie den Endpreis. Ohne Überraschungen.
Vereidigte Übersetzung in Arbeit
Zugeordnet wird Ihnen eine Fachübersetzerin oder ein Fachübersetzer für Ihr Sprachpaar und Ihre Dokumentart.
Beglaubigtes Original erhalten
Signiert und gestempelt von Ihrer Übersetzerin oder Ihrem Übersetzer, per Post zugestellt bei Standardversand oder Express (auf Wunsch zusätzlich mit kostenlosem Scan per E-Mail) – oder als Datei zum Herunterladen bei Digital.
Häufige Fragen
Sind vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer und beglaubigte Übersetzungen dasselbe?
Wie kann ich prüfen, ob eine Übersetzerin oder ein Übersetzer wirklich vereidigt ist?
Kann ich das Dokument selbst übersetzen und beglaubigen lassen?
Wird eine in einem anderen Land vereidigte Übersetzung in Deutschland akzeptiert?
Brauche ich auch eine Apostille?
Was erhalte ich genau?
Sie brauchen eine vereidigte Übersetzung?
Laden Sie Ihr Dokument hoch, sehen Sie den Preis vor der Zahlung und lassen Sie es von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer beglaubigen, die oder der vor einem deutschen Landgericht oder Oberlandesgericht vereidigt ist – Ihr beglaubigtes Original kommt bei Standardversand oder Express per Post zu Ihnen, auf Wunsch mit kostenlosem Scan per E-Mail, oder als signierte und gestempelte Datei bei Digital.