Beglaubigte Übersetzung Englisch–Deutsch
English
Beglaubigte Übersetzungen englischer Urkunden für deutsche Stellen – unser häufigstes Sprachpaar. Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden aus dem Vereinigten Königreich, den USA, Irland, Kanada, Australien, Indien oder Nigeria, dazu Führerscheine, Zeugnisse und Notenspiegel. Dass eine Urkunde auf Englisch vorliegt und im Amt alle Englisch verstehen, ändert an der Übersetzung nichts: Die Akte wird auf Deutsch geführt. Gerichtlich vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer, mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift.
Sprachrichtungen
Englisch ist auf dieser Seite Ausgangssprache, Deutsch die Zielsprache: Wir übersetzen aus dem Englischen ins Deutsche. Für den umgekehrten Weg – deutsche Zeugnisse und Urkunden für eine Bewerbung oder Behörde im englischsprachigen Ausland – gibt es die Seite zur Ausgangssprache Deutsch.
Preise je Dokument
Pro Dokument bei Standardlieferung (3–5 Werktage). Jeder Betrag ist der Preis, den unser Bestellformular für dieses Dokument und diese Sprachrichtung nennt.
| Dokument | Ins Deutsche |
|---|---|
| Führerschein | 47,90 € |
| Geburtsurkunde | 62,90 € |
| Heiratsurkunde | 69,90 € |
| Zertifikat | 54,90 € |
| Scheidungsurkunde | 54,90 € |
| Diplom / Bildungsabschluss | 59,90 € |
| Notenspiegel | 69,90 € |
| Arbeitszeugnis | 84,90 € |
Englische Dokumente, die wir übersetzen
Auch englische Urkunden werden übersetzt
Die FAQ des Standesamts Berlin ist in diesem Punkt eindeutig: Da Deutsch Amtssprache ist, müssen alle relevanten Unterlagen, die nicht auf Deutsch vorliegen, von einer zugelassenen und vereidigten Person übersetzt werden – und das gilt für englischsprachige Papiere genauso wie für alle anderen. Dieselbe Linie zieht § 23 Abs. 1 VwVfG, und das Auswärtige Amt hält fest, dass deutsche Behörden und Gerichte häufig eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden fordern. Die Frage ist also nicht, ob jemand im Amt Englisch kann, sondern in welcher Sprache die Akte geführt wird.
Quelle: berlin.de (geprüft am 5. November 2026), gesetze-im-internet.de (geprüft am 5. November 2026), auswaertiges-amt.de (geprüft am 5. November 2026)
Urkunden aus dem Vereinigten Königreich
Für England und Wales kommen Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Lebenspartnerschaftsurkunden vom General Register Office; für Schottland und Nordirland gelten nach gov.uk eigene Verfahren bei eigenen Registerstellen. Praktisch heißt das: ein Formular im Querformat, oft mit mehreren Spalten, Registerbezirk, Eintragsnummer und dem Vermerk der ausstellenden Stelle. Wir übertragen auch die Fußzeile mit dem Warnhinweis und den Aufdruck des Registerpapiers – was auf dem Blatt steht, steht in der Übersetzung.
Quelle: gov.uk (geprüft am 5. November 2026)
Urkunden aus den USA
In den USA führt kein Bundesregister die Personenstandsfälle; ausgestellt wird auf Ebene des Bundesstaates oder des County, meist von einer Stelle für Vital Records. Entsprechend unterschiedlich sehen die Urkunden aus: ein geprägtes Siegel hier, ein farbiger Sicherheitsdruck dort, eine Unterschrift des Registrars und ein Datum der Ausstellung, das nicht das Datum des Ereignisses ist. Für die Übersetzung ist dieser Unterschied wichtig, weil beide Daten in die Übertragung gehören.
Urkunden aus Irland
Irische Urkunden kommen aus der staatlichen Personenstandsregistrierung; die Vordrucke sind zweisprachig irisch und englisch bedruckt, die Einträge selbst englisch. Für die Übersetzung bedeutet die zweisprachige Vorlage keine Erleichterung: Übersetzt wird der gesamte Vordruck, damit die deutsche Fassung dieselben Felder in derselben Reihenfolge zeigt wie das Original.
Scheidungen und Gerichtsunterlagen
Eine Scheidung aus einem englischsprachigen Land kommt als Beschluss oder Urteil, häufig in zwei Stufen und mit eigenen Aktenzeichen. Für die Vorlage bei einem deutschen Gericht gilt § 184 GVG: Die Gerichtssprache ist deutsch. Wir übertragen den Beschluss mit allen Rubren, Vermerken und Kostenentscheidungen; die Frage, ob eine ausländische Entscheidung in Deutschland anerkannt wird, entscheidet nicht die Übersetzung, sondern das zuständige Gericht oder die Landesjustizverwaltung.
Quelle: gesetze-im-internet.de (geprüft am 5. November 2026)
Apostille und beglaubigte Kopie
Auf vielen englischsprachigen Urkunden sitzt eine Apostille. Nach Darstellung des Auswärtigen Amts bestätigt sie die Echtheit einer öffentlichen Urkunde, die dafür im Original vorgelegt wird – übersetzt ist damit nichts. Wir stellen keine Apostillen aus und bieten keine Legalisation an. Liegt eine vor, übersetzen wir sie mit; fehlt sie, ist das eine Frage an die Stelle, bei der Sie die Urkunde vorlegen, nicht an uns.
Quelle: auswaertiges-amt.de (geprüft am 5. November 2026)
Häufige Fragen
Im Amt sprechen doch alle Englisch. Warum eine Übersetzung?
Meine Urkunde ist eine certified copy. Übersetzen Sie die?
Zählt eine mehrseitige Urkunde als mehrere Bestellungen?
Brauche ich zusätzlich eine Apostille?
Wie werden Namen übertragen, die auf Urkunde und Pass unterschiedlich geschrieben sind?
Übersetzen Sie auch indische oder nigerianische Urkunden auf Englisch?
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- Bestätigungsvermerk über Richtigkeit und Vollständigkeit
- Stempel und Unterschrift der vereidigten Übersetzerin
- Angabe, wovon übersetzt wurde — Original, Kopie oder Scan
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