Beglaubigte Übersetzung Arabisch–Deutsch
العربية
Beglaubigte Übersetzungen arabischer Urkunden für deutsche Stellen: Registerauszüge aus Syrien, Geburtsurkunden aus Ägypten, Heiratsverträge, Scheidungsbeschlüsse, Schul- und Hochschulzeugnisse. Gerichtlich vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer übertragen den gesamten Text, einschließlich der Stempel und Randvermerke, und schreiben die Namen nach den Transliterationsnormen um, die Standesämter für nichtlateinische Schriften nennen. Aufbereitet für die Vorlage beim Standesamt, bei der Ausländerbehörde, bei Hochschulen und bei Gerichten – über die Annahme entscheidet immer die Stelle, bei der Sie die Urkunde vorlegen.
Sprachrichtungen
Arabisch ist bei uns Ausgangssprache. Wir übersetzen aus dem Arabischen ins Deutsche und, wenn die Unterlagen an eine Hochschule oder einen Arbeitgeber gehen, ins Englische; die Zielsprache wählen Sie bei der Bestellung. Die umgekehrte Richtung bieten wir nicht an: Unser Katalog führt für arabische Urkunden ausschließlich diese beiden Zielsprachen.
Preise je Dokument
Pro Dokument bei Standardlieferung (3–5 Werktage). Jeder Betrag ist der Preis, den unser Bestellformular für dieses Dokument und diese Sprachrichtung nennt. Der Preis ist derselbe, egal in welche Sprache Sie übersetzen lassen.
| Dokument | Preis |
|---|---|
| Führerschein | 64,67 € |
| Geburtsurkunde | 84,92 € |
| Heiratsurkunde | 94,37 € |
| Zertifikat | 74,12 € |
| Scheidungsurkunde | 74,12 € |
| Diplom / Bildungsabschluss | 80,87 € |
| Notenspiegel | 94,37 € |
| Arbeitszeugnis | 114,62 € |
Arabische Dokumente, die wir übersetzen
Syrische Registerauszüge
Aus Syrien kommen Personenstandsnachweise meist als Registerauszug: ein Auszug aus dem Familienregister, der Eltern, Ehepartner und Kinder in einer Tabelle führt, oder ein Einzelauszug für eine Person. Beide werden bei jedem Anlass neu gezogen und sind deshalb oft frisch ausgestellt, tragen mehrere Stempel des Zivilregisteramts und manchmal handschriftliche Nachträge am Rand. Wir übertragen den Auszug Zeile für Zeile: Registernummern, Ortsangaben, Randvermerke und Stempeltexte inbegriffen. Steht in einer Spalte nichts, steht in der Übersetzung an dieser Stelle auch nichts – ergänzt wird nicht.
Ägyptische Urkunden
Ägyptische Geburtsurkunden gibt es in zwei Generationen: den älteren, teils handschriftlich geführten Registerauszug und das maschinell erstellte Formular der Zivilregisterbehörde mit der nationalen Kennnummer. Daneben begegnen uns Heiratsverträge mit religiöser Formel und Zeugenangaben, Scheidungsurkunden und beglaubigte Abschriften von Schul- und Hochschulzeugnissen. Manche dieser Formulare sind zweisprachig vorgedruckt, die Einträge selbst aber arabisch – übersetzt wird dann genau das, was eingetragen ist, und nicht das Formular darum herum.
Namen, Namensketten und die ISO-Umschrift
Das Standesamt Berlin schreibt für Urkunden, die im Original in arabischer oder kyrillischer Schrift ausgestellt wurden, vor: Die Übersetzung der Personennamen – Vornamen, Familiennamen, Geburtsnamen, Namensketten, Vatersnamen – hat zwingend nach den Transliterationsnormen zu erfolgen; genannt wird dabei unter anderem ISO 9-1995. Für arabische Urkunden heißt das, dass die Namenskette nach Norm umgeschrieben wird und nicht nach Gehör oder nach der Schreibweise, die eine Behörde im Ausland einmal gewählt hat. Nennen Sie uns die Schreibweise aus Ihrem Pass, damit die Übersetzerin sie als Anmerkung aufnehmen kann.
Quelle: berlin.de (geprüft am 5. November 2026)
Wenn die Übersetzung im Ausland entstanden ist
Viele Urkunden erreichen uns mit einer Übersetzung, die das Ausstellungsland beigelegt hat. Das Standesamt Berlin hält dazu fest, dass die Transliterationsnormen bei im Ausland angefertigten Übersetzungen häufig nicht angewendet werden und deshalb eine ergänzende Übersetzung in Deutschland erforderlich wird. Praktisch bedeutet das: Die beigelegte Fassung ist für Sie hilfreich, ersetzt aber die Übersetzung nicht, die eine deutsche Stelle sehen will. Wir arbeiten in diesem Fall ausschließlich am arabischen Original und nicht an der vorhandenen Übertragung.
Quelle: berlin.de (geprüft am 5. November 2026)
Wer in Deutschland übersetzen darf
Das Standesamt Köln formuliert es für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe so: Bei fremdsprachigen Urkunden wird zusätzlich eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin oder einen Übersetzer benötigt, und diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein; ist die Urkunde nicht in lateinischen Buchstaben verfasst, ist eine Transliteration nach ISO-Norm notwendig, und Urkunde und Übersetzung sind im Original vorzulegen. Genau das ist unser Produkt: eine Übersetzung mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift einer in Deutschland vereidigten Person.
Quelle: stadt-koeln.de (geprüft am 5. November 2026)
Warum überhaupt Deutsch?
§ 23 Abs. 1 VwVfG ist knapp: Die Amtssprache ist deutsch. Absatz 2 erlaubt der Behörde, bei fremdsprachigen Anträgen und Unterlagen eine Übersetzung zu verlangen, und in begründeten Fällen ausdrücklich eine, deren Richtigkeit bescheinigt ist. Das ist der Grund, warum eine arabische Urkunde auch dann übersetzt wird, wenn die Sachbearbeiterin Arabisch spricht: Die Akte muss deutsch lesbar sein, nicht das Gespräch am Schalter.
Quelle: gesetze-im-internet.de (geprüft am 5. November 2026)
Apostille und Legalisation
Das Auswärtige Amt beschreibt die Apostille als Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde, die dafür im Original vorgelegt wird; die Legalisation ist die entsprechende Bestätigung durch die Vertretung des Bestimmungslandes. Beides betrifft die Echtheit des Papiers, nicht seinen Inhalt – eine Übersetzung ist weder das eine noch das andere. Wir stellen keine Apostillen aus und übernehmen keine Legalisation. Liegt dem Original eine Apostille bei, übersetzen wir sie mit, damit die Stelle beides in einer Fassung vor sich hat.
Quelle: auswaertiges-amt.de (geprüft am 5. November 2026)
Häufige Fragen
Warum muss mein Registerauszug übersetzt werden, obwohl er gestempelt ist?
Was bedeutet Transliteration nach ISO-Norm?
Ich habe schon eine Übersetzung aus Syrien oder Ägypten. Reicht die?
Übersetzen Sie arabische Urkunden auch ins Englische?
Meine Urkunde ist handschriftlich und an einigen Stellen blass.
Brauche ich eine Apostille oder eine Legalisation?
Was brauchen Sie von mir?
Kein Konto nötig · Festpreis pro Dokument, den Sie vor der Zahlung sehen
Ein Musterdokument — alle Angaben erfunden.
- Bestätigungsvermerk über Richtigkeit und Vollständigkeit
- Stempel und Unterschrift der vereidigten Übersetzerin
- Angabe, wovon übersetzt wurde — Original, Kopie oder Scan
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