Scheidungsurkunde – beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Scheidungsurteilen, Auflösungsbeschlüssen und Trennungsvereinbarungen – verlangt von Standesämtern, Gerichten und Ausländerbehörden für Wiederheirat, Namensänderung und Visumanträge.

Beglaubigte Originale versenden wir derzeit nur an Adressen in Deutschland.

Ab54,90 € / Dokument3–5 Werktage (Standardversand)
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Wann Sie diese Übersetzung brauchen

  • Eintragung einer Scheidung in Deutschland nach einem ausländischen Urteil
  • Wiederheirat beim Standesamt (Nachweis des Familienstands)
  • Anträge auf Namensänderung nach der Scheidung
  • Visa- und Aufenthaltsverfahren, die vom Familienstand abhängen
  • Erbschafts-, Renten- und Steuerangelegenheiten

Was enthalten ist

Jede Übersetzung der Dokumentart „Scheidungsurkunde“ bei Trusted Lingo umfasst:

  • Beglaubigte Übersetzung durch gerichtlich vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer
  • Beglaubigtes Original per Post bei Standardversand oder Express, auf Wunsch zusätzlich ein kostenloser Scan per E-Mail
  • Aufbereitet für Standesamt, Gerichte und Ausländerbehörden
  • Übersetzung aller juristischen Formulierungen, Daten und Aktenzeichen
  • DSGVO-konform · vertrauliche Bearbeitung

Aufbereitet für

Deutsche Behörden wie Ausländerbehörden, Standesämter und Anerkennungsstellen, Universitäten und Gerichte sowie Botschaften und Konsulate. Über die Annahme eines Dokuments entscheidet immer die empfangende Stelle; wird es wegen eines Fehlers unsererseits abgelehnt, korrigieren wir es kostenlos.

AusländerbehördeStandesamtAnerkennungsstellenUniversitätenGerichteBotschaften und Konsulate

So funktioniert es

  • 1
    Dokument hochladen
    Ziehen Sie ein Foto oder einen Scan hinein. PDF, JPG und PNG funktionieren alle.
  • 2
    Optionen wählen und bezahlen
    Wählen Sie Ihre Optionen und sehen Sie den Endpreis. Ohne Überraschungen.
  • 3
    Vereidigte Übersetzung in Arbeit
    Zugeordnet wird Ihnen eine Fachübersetzerin oder ein Fachübersetzer für Ihr Sprachpaar und Ihre Dokumentart.
  • 4
    Beglaubigtes Original erhalten
    Signiert und gestempelt von Ihrer Übersetzerin oder Ihrem Übersetzer, per Post zugestellt bei Standardversand oder Express (auf Wunsch zusätzlich mit kostenlosem Scan per E-Mail) – oder als Datei zum Herunterladen bei Digital.

Häufige Fragen

Akzeptiert das Standesamt die Übersetzung für eine Wiederheirat?
Unsere beglaubigten Übersetzungen von Scheidungsurteilen entsprechen den Anforderungen, die Standesämter bei einer Wiederheirat und einer Nachbeurkundung stellen; jede Klausel, jedes Datum und jedes Aktenzeichen übersetzen wir originalgetreu. Über die Annahme entscheidet das Standesamt. Wird die Übersetzung wegen eines Fehlers unsererseits abgelehnt, korrigieren wir sie kostenlos.
Ist mein Scheidungsurteil mehrseitig?
Oft ja – Urteile umfassen üblicherweise 2 bis 10 Seiten. Eine Bestellung deckt das gesamte Urteil zum bei der Bestellung angezeigten Festpreis ab, ohne Aufpreis pro Seite. Laden Sie alle Seiten hoch, damit die Übersetzung das Dokument als vollständiges Ganzes beglaubigen kann.
Brauche ich eine Apostille auf dem Original?
Bei Scheidungen, die in Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens ausgesprochen wurden, ist vor der Übersetzung in der Regel eine Apostille auf dem Originalurteil nötig. Sie erhalten sie bei dem Gericht oder der Behörde, die das Urteil ausgestellt hat; dass wir sie für Sie besorgen, ist geplant, aber heute noch nicht möglich.
Werden die Angaben zu meiner Scheidung vertraulich behandelt?
Immer. Alle Dokumente werden verschlüsselt gespeichert und übertragen, nur die zugewiesene Übersetzerin oder der zugewiesene Übersetzer sieht das Original, und Ihre Dokumente werden 30 Tage nach der Lieferung endgültig gelöscht. Wir trainieren keine KI mit Ihren Daten.
Wie lange dauert die Beglaubigung?
Die Beglaubigung dauert im Standardversand 3–5 Werktage. Express (48 Stunden, Aufpreis 20 €) und Digital (24 Stunden, Aufpreis 40 €) wählen Sie bei der Bestellung. Beim Standardversand und bei Express ist Ihr per Post versandtes beglaubigtes Original enthalten; Digital ist eine signierte und gestempelte Datei zum Herunterladen – es wird nichts per Post versandt. Bei mehrseitigen Urteilen kann ein zusätzlicher Werktag nötig sein.
Wer ist für das Originaldokument verantwortlich?
Sie. Laden Sie jede Seite des Urteils hoch, einschließlich der Unterschriftsseiten und einer etwaigen Apostille. Fehlende Seiten oder unleserliche Stellen werden in der Übersetzung entsprechend vermerkt – wir übersetzen genau das, was wir erhalten.
Erstatten Sie den Preis, wenn die Behörde die Übersetzung ablehnt?
Nein. Die Gebühr deckt die Erstellung und Beglaubigung der Übersetzung durch gerichtlich vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer ab. Nach der Lieferung ist sie nicht erstattungsfähig – auch dann nicht, wenn ein Gericht, ein Standesamt oder eine andere Stelle die Übersetzung später ablehnt. Beruht die Ablehnung auf einem Fehler unsererseits, korrigieren wir die Übersetzung kostenlos, und Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt. Die endgültige Annahme liegt bei der empfangenden Behörde.

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LieferungBeglaubigtes Original, per Post innerhalb Deutschlands
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Immer gerichtlich vereidigt

Jede Übersetzung wird von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer angefertigt, die oder der vor einem deutschen Landgericht oder Oberlandesgericht vereidigt ist – dasselbe beglaubigte Verfahren steht hinter jeder Bestellung.

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Laden Sie jetzt Ihr Dokument hoch, erhalten Sie einen Sofort-Preis und lassen Sie es in nur 24 Stunden beglaubigen – als unterschriebene und gestempelte Datei mit Digital oder als beglaubigtes Original per Post mit Standardversand oder Express, auf Wunsch zusätzlich mit einem kostenlosen Scan per E-Mail.