Geburtsurkunde – beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde, aufbereitet für deutsche Standesämter, Botschaften, Ausländerbehörden und Universitäten. Von gerichtlich vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzern, mit dem beglaubigten Original per Post.

Beglaubigte Originale versenden wir derzeit nur an Adressen in Deutschland.

Ab62,90 € / Dokument3–5 Werktage (Standardversand)
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Wann Sie diese Übersetzung brauchen

  • Visa- und Aufenthaltstitel-Anträge
  • Anmeldung einer Eheschließung beim Standesamt
  • Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsverfahren
  • Einschreibung an der Universität und Anerkennung von Abschlüssen
  • Verfahren zum Familiennachzug

Was enthalten ist

Jede Übersetzung der Dokumentart „Geburtsurkunde“ bei Trusted Lingo umfasst:

  • Beglaubigte Übersetzung durch gerichtlich vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer
  • Beglaubigtes Original per Post bei Standardversand oder Express, auf Wunsch zusätzlich ein kostenloser Scan per E-Mail
  • Aufbereitet für Standesamt, Ausländerbehörde, Botschaften und Universitäten
  • Originalgetreue Wiedergabe von Layout, Stempeln und Anmerkungen
  • DSGVO-konform · automatische Löschung nach 30 Tagen

Aufbereitet für

Deutsche Behörden wie Ausländerbehörden, Standesämter und Anerkennungsstellen, Universitäten und Gerichte sowie Botschaften und Konsulate. Über die Annahme eines Dokuments entscheidet immer die empfangende Stelle; wird es wegen eines Fehlers unsererseits abgelehnt, korrigieren wir es kostenlos.

AusländerbehördeStandesamtAnerkennungsstellenUniversitätenGerichteBotschaften und Konsulate

So funktioniert es

  • 1
    Dokument hochladen
    Ziehen Sie ein Foto oder einen Scan hinein. PDF, JPG und PNG funktionieren alle.
  • 2
    Optionen wählen und bezahlen
    Wählen Sie Ihre Optionen und sehen Sie den Endpreis. Ohne Überraschungen.
  • 3
    Vereidigte Übersetzung in Arbeit
    Zugeordnet wird Ihnen eine Fachübersetzerin oder ein Fachübersetzer für Ihr Sprachpaar und Ihre Dokumentart.
  • 4
    Beglaubigtes Original erhalten
    Signiert und gestempelt von Ihrer Übersetzerin oder Ihrem Übersetzer, per Post zugestellt bei Standardversand oder Express (auf Wunsch zusätzlich mit kostenlosem Scan per E-Mail) – oder als Datei zum Herunterladen bei Digital.

Häufige Fragen

Akzeptiert das Standesamt diese Übersetzung?
Unsere Übersetzungen von Geburtsurkunden werden von Übersetzerinnen und Übersetzern erstellt, die vor einem deutschen Landgericht oder Oberlandesgericht vereidigt sind, und zwar nach den Vorgaben, die Standesämter, Ausländerbehörden, Botschaften und Universitäten verlangen. Über die Annahme eines Dokuments entscheidet die jeweilige Behörde. Wird die Übersetzung wegen eines Fehlers unsererseits abgelehnt, korrigieren wir sie kostenlos.
Brauche ich zusätzlich eine Apostille?
Das hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Gehört es zum Haager Apostille-Übereinkommen, verlangt die Behörde möglicherweise eine Apostille auf der Originalurkunde. Sie wird von dem Land ausgestellt, das die Urkunde ausgegeben hat, nicht von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer. Wir können sie derzeit nicht für Sie besorgen; das ist für die Zukunft geplant.
Übersetzen Sie Geburtsurkunden auf Arabisch oder Türkisch?
Ja – Arabisch und Türkisch gehören bei Geburtsurkunden zu den am häufigsten nachgefragten Ausgangssprachen. Für beide Sprachpaare haben wir eigene gerichtlich vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer.
Was ist, wenn meine Geburtsurkunde handschriftliche Einträge enthält?
Kein Problem. Unsere Übersetzerinnen und Übersetzer haben Erfahrung mit handschriftlich geführten Personenstandsurkunden. Laden Sie den bestmöglichen Scan hoch und vermerken Sie im Feld für zusätzliche Hinweise, welche Einträge schwer lesbar sein könnten.
Erhalte ich ein Exemplar auf Papier?
Ja, beim Standardversand und bei Express. Jede dieser Bestellungen enthält ein beglaubigtes Original – signiert und gestempelt von der gerichtlich vereidigten Übersetzerin oder dem gerichtlich vereidigten Übersetzer –, das an Ihre Lieferadresse geschickt wird. Bei der Bestellung können Sie bis zu fünf zusätzliche beglaubigte Ausfertigungen hinzufügen; jede ist ein eigenes signiertes und gestempeltes Original, keine Fotokopie. Auf Wunsch erhalten Sie außerdem einen kostenlosen Scan Ihrer beglaubigten Übersetzung per E-Mail, sobald sie fertig ist. Die Lieferstufe Digital (24 Stunden) ist die Ausnahme: Sie laden die signierte und gestempelte Übersetzung als Datei herunter, es wird nichts per Post versandt, und zusätzliche beglaubigte Ausfertigungen sind nicht verfügbar.
Wer ist für das Originaldokument verantwortlich?
Sie. Es liegt in Ihrer Verantwortung, einen korrekten, vollständigen und gut lesbaren Scan hochzuladen – jede Seite, jeden Stempel, jeden Randvermerk. Wir übersetzen genau das, was Sie uns geben. Enthält Ihr Original Fehler oder fehlt beim Hochladen eine Seite, setzt sich das in der Übersetzung fort.
Erstatten Sie den Preis, wenn die Behörde die Übersetzung ablehnt?
Nein. Die Gebühr deckt die Erstellung und Beglaubigung der Übersetzung durch gerichtlich vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer ab. Sobald die Arbeit abgeschlossen und geliefert ist, ist sie nicht erstattungsfähig – auch dann nicht, wenn eine Behörde die Übersetzung später ablehnt. Beruht die Ablehnung auf einem Fehler unsererseits, korrigieren wir die Übersetzung kostenlos, und Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt. Die Annahme können wir nicht in Ihrem Namen garantieren; die letzte Entscheidung liegt bei der empfangenden Stelle.

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Immer gerichtlich vereidigt

Jede Übersetzung wird von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer angefertigt, die oder der vor einem deutschen Landgericht oder Oberlandesgericht vereidigt ist – dasselbe beglaubigte Verfahren steht hinter jeder Bestellung.

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Laden Sie jetzt Ihr Dokument hoch, erhalten Sie einen Sofort-Preis und lassen Sie es in nur 24 Stunden beglaubigen – als unterschriebene und gestempelte Datei mit Digital oder als beglaubigtes Original per Post mit Standardversand oder Express, auf Wunsch zusätzlich mit einem kostenlosen Scan per E-Mail.