Fassung und Download
- Fassung
- 1.3 vom 22. Oktober 2026
- Vertragspartner
- Deepak Sharma, handelnd unter „Trusted Lingo“ (Einzelunternehmen)
- Kontakt
- contact@trustedlingo.com · Sicherheits- und Datenschutzvorfälle: admin@trustedlingo.com
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§ 1 Vertragsparteien, Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („Übersetzer-AGB“) regeln die Zusammenarbeit zwischen Deepak Sharma, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Trusted Lingo“ (Einzelunternehmen), Käthchen-Paulus-Straße 2, 60486 Frankfurt am Main, Deutschland, E-Mail: contact@trustedlingo.com; Meldestelle für Sicherheits- und Datenschutzvorfälle: admin@trustedlingo.com („Trusted Lingo“), und der im Übersetzerkonto identifizierten, selbständig beruflich oder unternehmerisch handelnden Person („Übersetzer“; alle Geschlechter).
1.2 „Plattform“ bezeichnet die digitale Auftragsverwaltung von Trusted Lingo; „Auftrag“ einen einzelnen angenommenen Übersetzungs- oder Zusatzleistungsauftrag; „Endkunde“ den Auftraggeber von Trusted Lingo. „Bestätigte Übersetzung“ ist eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einer nach dem jeweils maßgeblichen Recht hierzu befugten Person (etwa als ermächtigter, beeidigter oder öffentlich bestellter Übersetzer) bescheinigt wird. „Textform“ hat die Bedeutung des § 126b BGB und umfasst E-Mail sowie speicherbare, dem Absender zuordenbare Plattformmitteilungen. „Arbeitstag“ meint Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Trusted Lingo in Frankfurt am Main. „Bankarbeitstag“ ist ein Tag, an dem das von Trusted Lingo beauftragte Kreditinstitut Zahlungsaufträge regulär ausführt.
1.3 Vertragspartner des Übersetzers für Aufträge ist ausschließlich Trusted Lingo, nicht der Endkunde. Diese AGB richten sich an selbständig beruflich oder unternehmerisch handelnde Personen (§ 14 BGB), nicht an Verbraucher.
1.4 Individuell vereinbarte Auftragsbedingungen (insbesondere Vergütung, Umfang, Frist, Sprachkombination, Bescheinigung und Lieferform) gehen widersprechenden Bestimmungen dieser AGB vor. Entgegenstehende AGB des Übersetzers werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung Bestandteil des Vertrags. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
§ 2 Registrierung, Plattformnutzung und Prüfung der Befugnisse
2.1 Der Übersetzer macht vollständige und richtige Angaben zu Identität, beruflicher Anschrift, Kontakt-, Steuer- und Zahlungsdaten, Sprachen, fachlichen Qualifikationen und gegebenenfalls gerichtlicher Beeidigung, Ermächtigung oder öffentlicher Bestellung. Er legt auf sachgerechte Anfrage geeignete Nachweise vor und meldet wesentliche Änderungen, insbesondere den Wegfall, Ablauf oder eine Einschränkung von Berechtigungen, unverzüglich.
2.2 Für Bestätigte Übersetzungen prüft Trusted Lingo die Befugnis des Übersetzers nach dem Recht, unter dem sie erteilt wurde: in Deutschland nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes (in Hessen das Hessische Dolmetscher- und Übersetzergesetz), im Ausland nach dem dort maßgeblichen Recht, jeweils einschließlich Sprachpaar, Geltungsdauer und Umfang der Befugnis. Das Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) regelt nur die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern; eine Beeidigung als Dolmetscher berechtigt nicht ohne Weiteres zur Bestätigung schriftlicher Übersetzungen. Ob eine empfangende Stelle eine im Ausland oder in einem anderen Bundesland erteilte Befugnis anerkennt, wird vor Annahme des Auftrags geklärt.
2.3 Trusted Lingo darf den Zugang bei berechtigten Zweifeln an Identität, Qualifikation oder Berechtigung versagen oder einschränken. Eine Freischaltung begründet keinen Anspruch auf Auftragsangebote. Zugangsdaten sind zu schützen; verdächtige Kontozugriffe sind unverzüglich an admin@trustedlingo.com zu melden.
2.4 Die Plattform darf nur für die Zusammenarbeit mit Trusted Lingo genutzt werden. Unzulässig sind insbesondere die Nutzung durch nicht registrierte Personen, automatisierte Abfragen, das Kopieren von Plattforminhalten über den Auftragszweck hinaus sowie Eingriffe in die technische Sicherheit. Trusted Lingo darf Funktionen der Plattform weiterentwickeln, einschränken oder einstellen, soweit angenommene Aufträge weiterhin abgewickelt werden können.
2.5 Trusted Lingo bemüht sich um eine zuverlässige Plattformbereitstellung; eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Geplante Wartung wird nach Möglichkeit angekündigt. Bei einem technisch bedingten Ausfall informieren sich die Parteien unverzüglich über einen freigegebenen Ersatzkanal. Eine Anpassung betroffener Lieferfristen erfolgt nur, soweit der Ausfall die Leistung tatsächlich verhindert oder wesentlich beeinträchtigt, und wird in Textform dokumentiert; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
2.6 Trusted Lingo kann auftragsbezogene Angaben zu Qualität, Termintreue und Rückmeldungen des Übersetzers erfassen und für die Auswahl bei künftigen Aufträgen nutzen. Der Übersetzer kann diese Angaben einsehen und dazu Stellung nehmen. Entscheidungen über Sperrung oder Beendigung werden nicht ausschließlich automatisiert getroffen. Einzelheiten regelt Anlage 2.
§ 3 Annahme der AGB und einzelner Aufträge
3.1 Das Rahmenvertragsverhältnis entsteht, wenn der Übersetzer diese AGB in speicherbarer Form erhält, sie durch eine eindeutige aktive Handlung elektronisch akzeptiert und Trusted Lingo die Auftragsannahme freischaltet. Die Plattform dokumentiert die akzeptierte Version und den Zeitpunkt. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht vorgesehen, sofern kein zwingendes Formerfordernis besteht.
3.2 Trusted Lingo muss keine Aufträge anbieten; der Übersetzer muss keine Aufträge annehmen. Ein Einzelauftrag wird verbindlich, wenn der Übersetzer die auftragsspezifischen Bedingungen aktiv annimmt und die Plattform oder Trusted Lingo die Annahme bestätigt. Schweigen gilt nicht als Annahme.
3.3 Vor Annahme sind mindestens Leistung, Sprachpaar, Umfang bzw. bereitgestellte Unterlagen, verbindlicher Termin, Nettopreis und Währung, Art einer etwaigen Bestätigung, Lieferform, vereinbarte Zusatzkosten sowie mitgeteilte besondere Behördenanforderungen ersichtlich. Bei Aufträgen, für die ausschließliche Nutzungsrechte nach § 12.1 vereinbart werden sollen, wird dies ausdrücklich angezeigt. Änderungen nach Auftragsannahme setzen eine Einigung in Textform voraus.
§ 4 Selbständige Tätigkeit; keine Exklusivität
4.1 Der Übersetzer arbeitet selbständig und entscheidet eigenverantwortlich über Annahme und Ablehnung von Aufträgen sowie über Arbeitsort, Arbeitszeit und Arbeitsweise innerhalb der vereinbarten Leistung und Termine. Es bestehen weder Mindestverfügbarkeit noch Mindestauftragszahl oder Exklusivität. Trusted Lingo erteilt keine arbeitsrechtlichen Weisungen zum Arbeitsalltag.
4.2 Tätigkeiten für andere Auftraggeber, einschließlich konkurrierender Agenturen, sind zulässig, soweit angenommene Aufträge ordnungsgemäß durchgeführt und Datenschutz-, Geheimhaltungs- und zulässige Kundenschutzpflichten gewahrt werden. Steuern, Sozialabgaben, Versicherungen und berufliche Genehmigungen obliegen dem Übersetzer im gesetzlichen Umfang.
4.3 Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung hängt von der tatsächlichen Durchführung ab. Beide Parteien können bei Bedarf ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV anregen und wirken daran mit. Der Übersetzer ist ohne gesonderte Vollmacht nicht berechtigt, Trusted Lingo rechtsgeschäftlich zu vertreten.
§ 5 Leistungsstandard und Bestätigte Übersetzungen
5.1 Der Übersetzer übernimmt nur Leistungen, für die ausreichende fachliche und sprachliche Qualifikation sowie gegebenenfalls die erforderliche Berechtigung zur Bestätigung bestehen. Übersetzungen müssen vollständig, sorgfältig und inhaltlich zutreffend sein; Namen, Daten, Zahlen, amtliche Vermerke und erkennbare Unklarheiten werden besonders sorgfältig behandelt und, soweit nötig, kenntlich gemacht.
5.2 Bei bestellten Bestätigten Übersetzungen erstellt allein eine hierfür tatsächlich befugte Person die Bescheinigung einschließlich des zulässigen Bestätigungsvermerks, der Unterschrift und gegebenenfalls des Stempels. Die Befugnis darf weder vorgetäuscht noch auf unbefugte Dritte übertragen werden.
5.3 Besondere Anforderungen einer Behörde oder eines Ziellandes gelten nur, soweit sie vor Annahme mitgeteilt und vereinbart wurden. Keine Partei garantiert die Entscheidung einer ausländischen oder inländischen empfangenden Stelle über die Anerkennung einer Übersetzung.
§ 6 Sorgfalt, Fristen und Kommunikation
6.1 Der Übersetzer prüft nach Annahme zeitnah, ob Unterlagen, Umfang und Frist plausibel sind, und teilt fehlende Seiten, Unklarheiten, Interessenkonflikte, erkennbare Sicherheitsrisiken oder drohende Verzögerungen unverzüglich mit.
6.2 Vereinbarte Liefertermine sind einzuhalten. Anpassungen bedürfen der Bestätigung in Textform; bei Verzug gelten die gesetzlichen Regeln. Zusätzliche Leistungen und Auslagen sind nur nach vorheriger Vereinbarung vergütungspflichtig.
6.3 Auftragsbezogene Fragen zu Kundendokumenten werden über freigegebene Kommunikationskanäle geklärt. Der Übersetzer lehnt Aufträge ab, die aufgrund fehlender Kompetenz, eines Interessenkonflikts oder berufsrechtlicher Hinderungsgründe nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden können.
§ 7 Lieferung und Versand körperlicher Unterlagen
7.1 Digitale Ergebnisse werden über die von Trusted Lingo freigegebenen sicheren Übertragungswege im vereinbarten Format geliefert. Bei Papierausfertigungen bestimmen Einzelauftrag und vereinbarter Versandprozess Anzahl, Unterschriften, Zustelladresse, Lieferfrist, Versandart und Kostentragung.
7.2 Der Übersetzer schützt überlassene Originale und Papierausfertigungen vor Verlust, Beschädigung und unberechtigter Einsicht. Sofern der Einzelauftrag nichts anderes vorgibt, erfolgt der Versand vertraulicher Papierunterlagen und bestätigter Ausfertigungen nachverfolgbar an die vereinbarte Anschrift; bei wertvollen, nicht oder nur schwer ersetzbaren Originalen vereinbaren die Parteien vor Versand eine geeignete versicherte Versandart und gegebenenfalls eine besondere Verpackung. Der Übersetzer bewahrt Einlieferungs- und Sendungsnachweise auf und übermittelt diese auf Anfrage. Für die Gefahrtragung beim Versand gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 644 BGB; eine pauschale Gefahrverlagerung auf Trusted Lingo allein durch Übergabe an den Beförderer ist nicht vereinbart. Für fehlerhafte Adressierung, ungeeignete Verpackung und Abweichungen von der vereinbarten Versandart gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.
7.3 Porto- und Versandkosten werden nur übernommen, wenn sie im Einzelauftrag vorgesehen oder vorher in Textform genehmigt wurden. Apostillen, notarielle Beglaubigungen, Legalisationen oder behördliche Anerkennungen werden ohne ausdrücklichen Auftrag nicht geschuldet.
§ 8 Informationssicherheit, CAT-Tools und KI
8.1 Der Übersetzer nutzt angemessen gesicherte Geräte, aktuelle Sicherheitsupdates, Zugriffsschutz und sichere Übertragungswege. Der Zugriff auf Unterlagen ist auf für den Auftrag notwendige Personen und Geräte beschränkt.
8.2 Kundenunterlagen, personenbezogene Daten oder Übersetzungsentwürfe dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Trusted Lingo in Textform nicht in externe generative KI, öffentliche Übersetzungsdienste, Cloud-CAT-Tools, fremdbetriebene Translation-Memory-Systeme oder sonstige Drittplattformen übertragen werden. Zulässige lokale Software darf verwendet werden, soweit keine geschützten Inhalte an Dritte übermittelt werden.
8.3 Eine Freigabe kann auf bestimmte Anwendungen, Dienstleister, Zwecke, Schutzmaßnahmen oder Aufträge begrenzt werden und ersetzt nicht die jeweils nötigen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen. Der Übersetzer bleibt für Qualität, menschliche Prüfung und berufsrechtlich zulässige Bestätigung verantwortlich.
§ 9 Persönliche Leistung und Unterbeauftragung
9.1 Eine Weitergabe von Aufträgen oder Kundendaten an Unterauftragnehmer ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Trusted Lingo in Textform erlaubt. Bei persönlich zu bestätigenden Übersetzungen bleiben gesetzliche und berufsrechtliche Anforderungen an die eigenhändige Leistung unberührt.
9.2 Bei erlaubter Unterbeauftragung müssen gleichwertige Pflichten zu Qualifikation, Vertraulichkeit, IT-Sicherheit und Datenschutz vertraglich sichergestellt werden; der Übersetzer bleibt für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich. Für die Auftragsverarbeitung gelten zusätzlich die Anforderungen von Anlage 1 Ziffer A7 zur Genehmigung weiterer Auftragsverarbeiter.
§ 10 Vertraulichkeit
10.1 Nicht öffentliche Informationen über Kunden, Dokumente, Preise, Geschäftsabläufe, Zugangsdaten und Arbeitsergebnisse sind vertraulich und nur für die Auftragsdurchführung zu verwenden. Weitergaben sind nur bei vertraglicher Berechtigung oder rechtlicher Verpflichtung zulässig.
10.2 Ausgenommen sind nachweislich rechtmäßig öffentliche, bereits rechtmäßig bekannte oder kraft Gesetzes offenzulegende Informationen. Eine gesetzlich verlangte Offenlegung ist Trusted Lingo, soweit erlaubt, vorab anzuzeigen.
10.3 Die Pflicht besteht nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse oder eine gesetzliche Geheimhaltungspflicht besteht. Gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 11 Datenschutz und Kundendokumente
11.1 Beide Seiten beachten insbesondere die DSGVO und das BDSG. Personenbezogene Kundendaten werden nur in dem zur konkreten Leistung erforderlichen und rechtlich zulässigen Umfang verarbeitet; eine Nutzung für eigene Werbung, externe Trainingsdatenbanken oder nicht freigegebene Zwecke ist untersagt.
11.2 Vor dem ersten Zugriff auf Endkundendaten wird die datenschutzrechtliche Rollenverteilung nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit dokumentiert, grundsätzlich je Leistungsart und bei Besonderheiten für den einzelnen Auftrag. Soweit der Übersetzer Daten ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierten Weisungen von Trusted Lingo verarbeitet, ist er Auftragsverarbeiter; die mit Annahme dieser AGB verbindlich vereinbarte Anlage 1 gilt dann für diese Verarbeitung. Ist Trusted Lingo selbst Auftragsverarbeiter eines Endkunden, darf der Übersetzer als weiterer Auftragsverarbeiter nur nach der erforderlichen Genehmigung des Endkunden eingesetzt werden; gleichwertige Pflichten sind weiterzugeben. Soweit der Übersetzer für bestimmte Tätigkeiten aufgrund tatsächlicher oder berufsrechtlicher Eigenverantwortung selbst Verantwortlicher ist, wird dies vor Zugriff auf die betroffenen Daten in Textform dokumentiert und eine dafür angemessene Regelung getroffen. Die bloße Bezeichnung in diesen AGB legt die Rollen nicht verbindlich fest. Ohne erforderliche Dokumentation und Vereinbarung werden die betreffenden Endkundendaten nicht freigegeben.
11.3 Jeder tatsächliche oder begründet vermutete Verlust, unbefugte Zugriff oder sonstige Datenschutz- bzw. Sicherheitsvorfall ist unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, an admin@trustedlingo.com zu melden. Gesetzliche Meldefristen bleiben unberührt. Der Übersetzer unterstützt die erforderliche Aufklärung und Sicherung.
11.4 Nach Abschluss sind Arbeitskopien und personenbezogene Kundendaten unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sicher zu löschen oder auf Weisung zurückzugeben; nicht genehmigte Kopien dürfen nicht verbleiben. Zugriff und Übermittlung aus dem bzw. in das Ausland außerhalb des EWR sind nur nach vorheriger dokumentierter Prüfung und Freigabe zulässig. Bei einer wirksam auf den Empfänger und die konkrete Verarbeitung anwendbaren Angemessenheitsentscheidung (Art. 45 DSGVO) kann diese die Übermittlungsgrundlage bilden. Andernfalls sind vor dem Zugriff gesondert geeignete Garantien einschließlich gegebenenfalls der vollständig vereinbarten EU-Standardvertragsklauseln, Prüfung des Drittlandrisikos und ergänzender Schutzmaßnahmen erforderlich. Diese AGB enthalten und ersetzen keine solchen Standardvertragsklauseln. Über die Datenverarbeitung im Übersetzerkonto informiert Anlage 2.
§ 12 Rechte an Arbeitsergebnissen
12.1 Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtlich (§ 3 UrhG) oder anderweitig geschützt sind, räumt der Übersetzer Trusted Lingo mit Lieferung die zeitlich und räumlich unbeschränkten, übertragbaren und unterlizenzierbaren Nutzungsrechte ein, die erforderlich sind, um die Ergebnisse zu speichern, zu vervielfältigen, dem Endkunden und zuständigen Stellen zu übermitteln und dem Endkunden eine vertragsgemäße Verwendung zu ermöglichen. Für Bestätigte Übersetzungen und Übersetzungen persönlicher bzw. amtlicher Unterlagen werden einfache (nicht ausschließliche) Nutzungsrechte gewährt. Ausschließliche Rechte an sonstigen Inhalten entstehen nur, wenn dies im Einzelauftrag vor dessen Annahme ausdrücklich vereinbart wurde. Nutzungen außerhalb des vereinbarten Auftragszwecks sind nicht umfasst.
12.2 Trusted Lingo und der Endkunde dürfen die Arbeitsergebnisse im Rahmen des Auftragszwecks bearbeiten, überarbeiten, formatieren, kürzen, aktualisieren und mit anderen Inhalten verbinden (§ 23 UrhG), auch durch Dritte, etwa bei der Revision durch einen zweiten Übersetzer. Bei Bestätigten Übersetzungen darf die bestätigte Fassung nur von einer hierzu befugten Person inhaltlich geändert oder neu bestätigt werden; eine geänderte Fassung darf nicht als vom Übersetzer bestätigt ausgegeben werden. Die eingeräumten Rechte gelten auch nach Ende der Zusammenarbeit; Urheberpersönlichkeitsrechte und zwingende Vergütungsrechte (§§ 32, 32a UrhG) bleiben unberührt.
12.3 Allgemeine, nicht vertrauliche Terminologie und eigene fachliche Kenntnisse dürfen weiterverwendet werden. Kundendaten und identifizierende Bestandteile von Translation Memories dürfen nicht ohne Berechtigung anderweitig genutzt werden. Die Benennung von Trusted Lingo oder Endkunden als Referenz setzt vorherige Zustimmung in Textform voraus.
12.4 Der Übersetzer gewährleistet, soweit von ihm beherrschbar, dass selbst erstellte Bestandteile keine Rechte Dritter verletzen; für gestelltes Ausgangsmaterial gelten die gesetzlichen Verantwortungsregeln.
§ 13 Kontakt mit Endkunden und Kundenschutz
13.1 Endkundenkontakt im Zusammenhang mit Trusted-Lingo-Aufträgen läuft grundsätzlich über Trusted Lingo, soweit nicht eine auftragsbezogene Direktkommunikation freigegeben wird. Kundendaten dürfen nicht für eigene Werbezwecke verwendet werden.
13.2 Während der Zusammenarbeit und für sechs Monate nach deren Ende unterlässt der Übersetzer die gezielte Abwerbung solcher Endkunden für unmittelbar konkurrierende Folgeaufträge, zu denen er erstmals ausschließlich durch einen Trusted-Lingo-Auftrag Zugang erlangt hat. Nicht erfasst sind zuvor bestehende Geschäftsbeziehungen, allgemeine Werbung und unaufgefordert vom Endkunden initiierte Kontakte ohne gezielte Abwerbung.
13.3 Andere Auftraggeber bleiben zulässig. Eine Vertragsstrafe ist nicht vereinbart; etwaige Ansprüche ergeben sich ausschließlich aus anwendbarem Recht.
§ 14 Vergütung, Rechnungen und Zahlung
14.1 Maßgeblich ist die vor Annahme des einzelnen Auftrags vereinbarte Vergütung. Nettobeträge verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Der Übersetzer teilt bei Registrierung und bei wesentlichen Änderungen seinen für die Abrechnung relevanten steuerlichen Status und seine Ansässigkeit mit. Eine Befreiung nach § 19 UStG oder die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG ist nur zu berücksichtigen, wenn deren gesetzliche Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen; erforderliche Hinweise sind auf der Rechnung anzugeben. Zusatzleistungen, weitere Exemplare und Auslagen werden nur bei Vereinbarung vergütet.
14.2 Nach vollständiger vertragsgemäßer Lieferung stellt der Übersetzer eine nach dem jeweils anwendbaren Recht ordnungsgemäße Rechnung unter Angabe der Auftragsnummer aus. Rechnungen werden an contact@trustedlingo.com oder über die von Trusted Lingo bereitgestellte Rechnungsfunktion übermittelt. Trusted Lingo kann strukturierte E-Rechnungen (insbesondere XRechnung oder ZUGFeRD mit strukturiertem Datenteil) empfangen. Soweit nach den geltenden Übergangs- und Ausnahmevorschriften noch eine sonstige Rechnung zulässig ist, stimmt Trusted Lingo dem Versand als PDF an die genannte Adresse zu. Für im Inland ansässige Rechnungsaussteller gelten die gesetzlichen Pflichten zur strukturierten E-Rechnung nach § 14 und § 27 Abs. 38 UStG; Ausnahmen, insbesondere für bestimmte Kleinunternehmerrechnungen, bleiben unberührt. Ein Gutschriftverfahren bedarf gesonderter Vereinbarung.
14.3 Trusted Lingo veranlasst die Überweisung des unstreitigen, vertraglich geschuldeten Vergütungsbetrags binnen sieben Kalendertagen, nachdem sowohl die vollständig vereinbarte Leistung als auch die ordnungsgemäße Rechnung eingegangen sind. Diese freiwillig verkürzte Zahlungsfrist gilt unabhängig von einer formellen Abnahme nach § 15; gesetzliche Fälligkeit, Mängel- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt. Fällt der letzte Tag auf einen Tag, an dem die beauftragte Bank Zahlungsaufträge nicht ausführt, erfolgt die Veranlassung am nächsten Bankarbeitstag. Zwingende gesetzliche Verzugsregeln bleiben unberührt.
14.4 Konkrete Qualitäts- oder Rechnungsbeanstandungen teilt Trusted Lingo zeitnah mit. Unstreitige Teilbeträge werden fristgemäß bezahlt; ein beanstandeter Betrag wird nach Klärung und nach Maßgabe des Gesetzes abgerechnet. Die bloße Weiterleitung einer Endkundenbeschwerde führt nicht automatisch zum Entfall der Vergütung. Gebühren des eigenen Zahlungsdienstleisters trägt jede Partei selbst; Gebühren zwischengeschalteter Banken bei Zahlungen auf Konten außerhalb des SEPA-Raums trägt der Übersetzer, soweit keine andere Vereinbarung besteht.
14.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte richten sich ohne zusätzliche vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Leistungsverweigerungs-, Minderungs- und Gegenrechte wegen Mängeln desselben Auftrags bleiben ausdrücklich erhalten.
§ 15 Prüfung, Abnahme und Mängelrechte
15.1 Trusted Lingo prüft die vollständig gelieferte Leistung innerhalb angemessener Frist. Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung in Textform oder nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 640 Abs. 2 BGB. Die bloße Weiterleitung an den Endkunden oder dessen Nutzung stellt für sich allein keine ausdrückliche Abnahme dar. Eine von Trusted Lingo in Textform erklärte Abnahme kann auch über eine entsprechend dokumentierte Plattformfunktion erfolgen. Die Zahlungsfrist nach § 14.3 bleibt hiervon unberührt.
15.2 Bei konkret bezeichneten Fehlern, Auslassungen oder sonstigen Abweichungen von vereinbarten Anforderungen erhält der Übersetzer Gelegenheit, innerhalb einer angemessenen, an Dringlichkeit und Fehlerart orientierten Frist kostenlos nachzubessern, soweit das Gesetz nichts anderes erlaubt oder erfordert.
15.3 Bei ausbleibender, fehlgeschlagener oder verweigerter Nachbesserung gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 634 ff. BGB), jeweils bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen, insbesondere Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz. Die Verjährung richtet sich nach § 634a BGB. Eine Abnahme beseitigt Mängelrechte wegen erst später erkannter Fehler nicht automatisch; gesetzliche Rechtsfolgen einer Abnahme in Kenntnis eines Mangels bleiben unberührt. Eine pauschale Einbehaltung von Vergütungen für andere ordnungsgemäß ausgeführte Aufträge erfolgt nicht.
15.4 Bewertung und Beanstandung werden nach Möglichkeit anhand von Ausgangsdatei, vereinbarten Anforderungen, konkreten Fundstellen und Korrekturhistorie dokumentiert. Zwingende gesetzliche Abnahme- und Verjährungsregeln bleiben unberührt.
§ 16 Stornierung, Kündigung eines Auftrags, Hindernisse
16.1 Änderungen angenommener Einzelaufträge sollen einvernehmlich in Textform erfolgen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben bestehen. Kündigt Trusted Lingo einen Werkauftrag vor Fertigstellung, richten sich Vergütung und anzurechnende ersparte Aufwendungen bzw. anderweitiger Erwerb nach dem anwendbaren Recht, insbesondere § 648 BGB. Feste Stornopauschalen oder automatische vollständige Zahlungsausfälle werden nicht vereinbart.
16.2 Der Übersetzer dokumentiert im Kündigungsfall auf zumutbare Anforderung den Bearbeitungsstand und erforderliche Aufwendungen. Eine Endkundenstornierung oder ein Zahlungsausfall des Endkunden lässt gesetzlich entstandene Vergütungsansprüche gegen Trusted Lingo nicht automatisch entfallen.
16.3 Bei außergewöhnlichen, unverschuldeten Leistungshindernissen informiert die betroffene Partei die andere unverzüglich, begrenzt zumutbare Schäden und stimmt das weitere Vorgehen ab. Gesetzliche Regeln über Verzug, Unmöglichkeit und Störung der Geschäftsgrundlage gelten fort.
§ 17 Haftung und Berufshaftpflicht
17.1 Die Haftung beider Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung von Verschulden, Kausalität und Mitverschulden. Es besteht keine pauschale verschuldensunabhängige Vollfreistellungspflicht des Übersetzers.
17.2 Keine Klausel beschränkt gesetzlich unabdingbare Ansprüche, insbesondere wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Vertragsstrafe, pauschaler Schadensersatz oder automatischer Verfall verdienter Vergütung werden nicht vereinbart.
17.3 Es werden keine zusätzlichen pauschalen Haftungsbeschränkungen oder Haftungsobergrenzen für leichte Fahrlässigkeit vereinbart. Insbesondere bleiben gesetzliche Ansprüche bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Datenschutz- und Geheimhaltungsverstößen sowie die besonderen Haftungsregeln aus Art. 82 DSGVO unberührt. Eine abweichende individuelle Haftungsabrede für einen besonderen Auftrag bedarf einer gesonderten, rechtlich zulässigen Vereinbarung.
17.4 Eine geeignete Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird allen Übersetzern empfohlen, insbesondere bei Bestätigten Übersetzungen. Eine allgemeine Pflicht zum Nachweis einer bestimmten Mindestdeckungssumme besteht durch diese AGB nicht. Soweit eine Versicherung gesetzlich oder berufsrechtlich vorgeschrieben ist, bleibt diese Pflicht bestehen. Bei besonderen oder erhöht risikobehafteten Aufträgen kann Trusted Lingo eine konkret bezeichnete Versicherung und den Nachweis eines geeigneten Deckungsumfangs als bereits vor Annahme mitgeteilte Bedingung des Einzelauftrags verlangen.
§ 18 Laufzeit, Sperrung und Beendigung
18.1 Das Rahmenvertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist von jeder Partei mit 14 Kalendertagen Frist in Textform kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
18.2 Trusted Lingo darf den Plattformzugang bei konkreten Sicherheitsrisiken, begründetem Verdacht schwerwiegender Pflichtverletzungen oder Wegfall erforderlicher Befugnisse verhältnismäßig vorläufig sperren. Gründe werden, soweit zulässig, mitgeteilt; Gelegenheit zur Klärung wird gegeben. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben erhalten.
18.3 Bereits angenommene Aufträge sowie Abrechnungs-, Geheimhaltungs-, Urheber- und Datenschutzpflichten werden durch Vertragsende nicht rückwirkend beseitigt. Offene Einzelaufträge werden einvernehmlich oder nach dem Gesetz abgewickelt.
§ 19 Änderungen und elektronische Dokumentation
19.1 Geänderte AGB werden vor Geltung in speicherbarer Form bereitgestellt und gelten für neue Aufträge erst nach aktiver erneuter Zustimmung des Übersetzers. Schweigen, fehlender Widerspruch oder bloße Plattformnutzung gelten nicht als Annahme. Für bereits angenommene Aufträge gilt die jeweils zuvor vereinbarte Fassung, soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren.
19.2 Trusted Lingo dokumentiert die angenommene Versionskennung, den Zustimmungszeitpunkt und die auftragsspezifischen Bedingungen und stellt auf Anfrage eine Kopie bereit. Sicherheits- oder Betriebsanweisungen dürfen keine zwingenden Rechte einseitig verändern.
19.3 Stimmt der Übersetzer einer geänderten Fassung nicht zu, können ab dem mitgeteilten Geltungsbeginn keine neuen Aufträge angenommen werden; laufende Aufträge werden nach der bisherigen Fassung abgewickelt. Jede Partei kann das Rahmenvertragsverhältnis in diesem Fall nach § 18.1 beenden.
§ 20 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Anlagen
20.1 Für diese Vereinbarung gilt deutsches Recht, soweit nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen, soweit einschlägig.
20.2 Für Gerichtsstand und internationale Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die ZPO und gegebenenfalls die einschlägigen unionsrechtlichen Zuständigkeitsregeln. Eine hiervon abweichende Gerichtsstandsvereinbarung wird durch diese AGB nicht getroffen; rechtlich zulässige individuelle Gerichtsstandsvereinbarungen für bestimmte Vertragsverhältnisse bleiben möglich.
20.3 Erklärungen können, soweit gesetzlich zulässig, in Textform erfolgen. Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt.
20.4 Die englische Fassung soll inhaltlich der deutschen Fassung entsprechen. Bei zulässiger abweichender Auslegung ist die deutsche Fassung maßgeblich.
20.5 Anlagen: Anlage 1 (Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung) ist verbindlicher Bestandteil dieser AGB, soweit und sobald der Übersetzer nach der dokumentierten Rollenprüfung gemäß § 11.2 als Auftragsverarbeiter tätig wird. Anlage 2 (Datenschutzhinweise für Übersetzer) enthält die Informationen zur Verarbeitung von Profil- und Vertragsdaten; sie ist kein Bestandteil der vertraglichen Leistungspflichten. Für Drittlandübermittlungen außerhalb einer einschlägigen Angemessenheitsentscheidung müssen erforderliche Übermittlungsinstrumente gesondert wirksam vereinbart werden; eine Anlage 1a ist nicht Bestandteil dieser Fassung.
Anlage 1 – Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Geltung: Diese Anlage wird durch die Annahme der Übersetzer-AGB für solche Aufträge verbindlich vereinbart, bei denen der Übersetzer nach dokumentierter Rollenprüfung gemäß § 11.2 als Auftragsverarbeiter oder weiterer Auftragsverarbeiter tätig ist. Soweit er für abgrenzbare Tätigkeiten eigenständiger Verantwortlicher ist, gelten für diese Tätigkeiten die gesondert dokumentierten Regelungen; die gesetzlichen Pflichten bleiben unberührt.
A1. Parteien, Rollen und Gegenstand
Trusted Lingo (Deepak Sharma, handelnd unter Trusted Lingo, Kontaktdaten gemäß § 1.1) ist in den Fällen Verantwortlicher, in denen es Zwecke und wesentliche Mittel der betroffenen Verarbeitung selbst festlegt. Ist Trusted Lingo gegenüber dem Endkunden Auftragsverarbeiter, handelt der Übersetzer im Rahmen der genehmigten Unterbeauftragung als weiterer Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 Abs. 4 DSGVO; Trusted Lingo sorgt für die erforderliche Genehmigung und Weitergabe einschlägiger Weisungen. Diese Zuordnung ist vor Freigabe der Daten nach § 11.2 zu dokumentieren. Auftragsverarbeiter ist die im akzeptierten Plattformprofil identifizierte selbständig tätige Person bzw. das Unternehmen. Gegenstand ist die sichere Bearbeitung, Übersetzung, Prüfung und Übermittlung der im Einzelauftrag freigegebenen Unterlagen.
A2. Dauer, Zwecke, Art der Verarbeitung
Die Verarbeitung beginnt frühestens mit der Freigabe des jeweiligen Auftrags und endet mit Rückgabe bzw. Löschung der Daten nach Auftragsabschluss, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Sie kann Zugriff, Lesen, Strukturieren, Vervielfältigen im erforderlichen Umfang, Übersetzen, Qualitätssicherung, sichere Übermittlung und Löschung umfassen. Zweck ist ausschließlich die Ausführung des einzelnen Übersetzungsauftrags.
A3. Daten und betroffene Personengruppen
Datenkategorien können Namen, Kontaktdaten, Geburts- und Identitätsdaten, Dokumentennummern, Ausbildungs- und Beschäftigungsdaten, familiäre und finanzielle Angaben sowie Inhalte amtlicher Unterlagen umfassen. Je nach eingereichtem Dokument können besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO (etwa Gesundheit, Religion oder Gewerkschaftsbezug) sowie Daten über Straftaten (Art. 10 DSGVO) betroffen sein; deren Verarbeitung erfolgt nur soweit für den Auftrag notwendig und zulässig. Betroffene können Endkunden, deren Angehörige, Beschäftigte, Vertragspartner oder sonstige in den Unterlagen genannte Personen sein.
A4. Weisungen und Rechtmäßigkeit
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung von Trusted Lingo einschließlich der Vereinbarung zu zulässigen Zugriffswegen, Speichermedien, Löschung und möglichem Drittlandzugriff. Auftragsspezifische Weisungen können über die Plattform in speicherbarer Form erfolgen; weisungsberechtigt sind die von Trusted Lingo in der Plattform benannten Personen. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für datenschutzrechtlich unzulässig, teilt er dies unverzüglich mit; eine gesetzliche Verarbeitungsverpflichtung zeigt er vorab an, soweit zulässig. Trusted Lingo bleibt für die rechtmäßige Beauftragung und Weisung verantwortlich.
A5. Vertraulichkeit und Berechtigungen
Alle berechtigten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer geeigneten gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Zugriffe werden auf den erforderlichen Personenkreis und Auftrag beschränkt; eine Weitergabe von Zugangsdaten ist unzulässig.
A6. Technische und organisatorische Maßnahmen
Erforderlich sind dem Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, insbesondere: geschützte Benutzerkonten und starke Passwörter; Mehrfaktor-Authentifizierung für die Plattform und, soweit vom Anbieter unterstützt, die für Kundendaten genutzten Kommunikationskonten; aktuelle Sicherheitsupdates; Verschlüsselung mobiler Datenträger und Geräte, soweit personenbezogene Auftragsdaten lokal gespeichert werden; automatische Bildschirmsperre; Trennung privater und beruflicher Zugriffe; keine gemeinsame Nutzung von Zugangsdaten; abgesicherte Übertragung; angemessene Datensicherungen und sichere Löschung. Papierunterlagen werden gegen unberechtigten Zugriff geschützt. Kann eine zugesagte Schutzmaßnahme nicht umgesetzt werden, ist dies vor Datenzugriff mitzuteilen und eine gleichwertige oder stärkere Alternative in Textform zu vereinbaren; ohne angemessene Absicherung ist eine Bearbeitung nicht zulässig. Externe Cloud-, KI- und CAT-Dienste unterliegen einer vorherigen Genehmigung in Textform.
A7. Weitere Auftragsverarbeiter
Die Einschaltung weiterer Auftragsverarbeiter bedarf der vorherigen gesonderten Genehmigung von Trusted Lingo in Textform. Genehmigte Unterauftragnehmer müssen mindestens gleichwertige Datenschutzpflichten übernehmen; der Erst-Auftragsverarbeiter haftet im gesetzlichen Rahmen für deren Pflichterfüllung. Software und Dienste, die Daten an externe Server übertragen (einschließlich Cloud-CAT-Tools, Online-Speicher und KI-Dienste), sind genehmigungspflichtige Unterauftragnehmer. Ist Trusted Lingo selbst Auftragsverarbeiter, holt es die Genehmigung des Endkunden vor seiner eigenen Freigabe ein.
A8. Betroffenenrechte, Sicherheit und Datenschutz-Folgenabschätzung
Der Auftragsverarbeiter unterstützt Trusted Lingo mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei Betroffenenanfragen nach Kapitel III DSGVO, bei Sicherheitspflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO und gegebenenfalls bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Er beantwortet Anfragen betroffener Personen nicht eigenmächtig, soweit keine eigene gesetzliche Pflicht besteht, und leitet sie unverzüglich an Trusted Lingo weiter.
A9. Datenschutzverletzungen
Sicherheits- und Datenschutzvorfälle meldet der Auftragsverarbeiter unverzüglich nach Kenntnis, möglichst binnen 24 Stunden, an admin@trustedlingo.com und übermittelt die verfügbaren Angaben zu betroffenen Daten, Umfang, Folgen und Gegenmaßnahmen. Ergänzende Informationen werden nachgereicht. Die gesetzliche Meldung an Behörden oder Betroffene obliegt der jeweils nach Datenschutzrecht verantwortlichen Stelle.
A10. Kontrollen und Nachweise
Der Auftragsverarbeiter stellt Trusted Lingo die nach Art. 28 Abs. 3 Buchst. h DSGVO erforderlichen Informationen bereit und ermöglicht angemessene, verhältnismäßige Prüfungen nach vorheriger Ankündigung; bei konkretem Sicherheitsvorfall kann eine beschleunigte Prüfung erforderlich sein. Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten, Rechte Dritter und Schutz von Unterlagen anderer Kunden werden gewahrt. Sachverständige werden ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet.
A11. Rückgabe, Löschung und Drittlandtransfers
Nach Ende des Auftrags bzw. nach Ende der Verarbeitung gibt der Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten nach dokumentierter Wahl von Trusted Lingo zurück oder löscht sie, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht; für aufbewahrte Daten gelten weiterhin Schutz- und Zweckbindungsregeln. Ein Zugriff aus einem Drittland oder eine Übermittlung in ein Drittland bedarf vorab der dokumentierten Genehmigung und einer wirksamen Übermittlungsgrundlage nach Kapitel V DSGVO. Eine anwendbare Angemessenheitsentscheidung nach Art. 45 DSGVO wird hinsichtlich Empfänger und Geltungsbereich geprüft. Bei deren Fehlen werden vor Beginn die passenden EU-Standardvertragsklauseln gemäß Beschluss (EU) 2021/914 in einer gesonderten Vereinbarung mit ausgefüllten Anlagen abgeschlossen, erforderliche Drittlandrisiken geprüft und gegebenenfalls ergänzende Schutzmaßnahmen vereinbart. Diese Anlage ersetzt weder die Standardvertragsklauseln noch deren Anlagen. Bis zur Erfüllung dieser Voraussetzungen findet keine Drittlandübermittlung und kein entsprechender Zugriff statt.
A12. Haftung und Vorrang
Für Schäden durch eine Verarbeitung, die gegen diese Anlage oder die DSGVO verstößt, haften die Parteien nach Art. 82 DSGVO und den gesetzlichen Vorschriften; § 17 der Übersetzer-AGB gilt entsprechend, soweit Art. 82 DSGVO dem nicht entgegensteht. Diese Anlage ergänzt die §§ 8 bis 11 der Übersetzer-AGB. Bei Widersprüchen geht für die Auftragsverarbeitung diese Anlage vor; zwingende DSGVO-Pflichten bleiben unberührt. Abweichende individuelle Dokumentationen zu Zweck, betroffenen Daten und technisch-organisatorischen Maßnahmen sind nur insoweit maßgeblich, wie sie vor Datenzugriff von beiden Parteien in speicherbarer Form vereinbart wurden.
Anlage 2 – Datenschutzhinweise für Übersetzer
Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO zur Verwaltung des Übersetzerkontos und der Zusammenarbeit (Stand: 22. Oktober 2026). Diese Hinweise betreffen Profil- und Vertragsdaten des Übersetzers, nicht die Verarbeitung von Endkundendokumenten in einem Auftrag.
B1. Verantwortlicher und Kontakt
Deepak Sharma, handelnd unter Trusted Lingo, Käthchen-Paulus-Straße 2, 60486 Frankfurt am Main, Deutschland; E-Mail: contact@trustedlingo.com. Für datenschutzbezogene Sicherheitsvorfälle: admin@trustedlingo.com. Soweit gesetzlich ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss, sind dessen Kontaktdaten gesondert mitzuteilen.
B2. Zwecke, Datenarten und Rechtsgrundlagen
Trusted Lingo verarbeitet zur Registrierung, Prüfung beruflicher Befugnisse, Verwaltung des Übersetzerkontos, Angebotszuordnung sowie Vertrags- und Zahlungsabwicklung insbesondere Stamm-, Kontakt-, Qualifikations-, Freischaltungs-, Bank-, Rechnungs-, Kommunikations- und Vertragsnachweisdaten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO). Zur Qualitätskontrolle und Auswahl künftiger Aufträge können sachbezogene Angaben zu Termintreue, Beanstandungen, Nachbesserung und Rückmeldungen verarbeitet werden, soweit dies zur Vertragsdurchführung notwendig ist oder auf ein überwiegendes berechtigtes Interesse an geeigneter Auftragszuordnung und Qualitätssicherung gestützt werden kann (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b bzw. f DSGVO). Der Übersetzer kann diese Angaben einsehen und unrichtige oder streitige Angaben korrigieren bzw. kommentieren lassen. Steuer- und gesetzliche Aufbewahrungspflichten stützen die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO; IT-Sicherheit, Missbrauchsabwehr und Rechtsverteidigung gegebenenfalls auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO.
B3. Herkunft, Bereitstellung und Identitätsprüfung
Die Angaben stammen überwiegend vom Übersetzer selbst, aus der auftragsbezogenen Kommunikation und gegebenenfalls aus öffentlich zugänglichen Berufs- und Ermächtigungsverzeichnissen. Soweit Daten nicht unmittelbar beim Übersetzer erhoben werden, werden die jeweils einschlägigen Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO beachtet. Ausweise werden grundsätzlich nur eingesehen oder durch geeignete Prüfverfahren verifiziert. Nur soweit eine Kopie für einen bestimmten, rechtmäßig verfolgten Zweck erforderlich ist, wird diese unter Beachtung der für den konkreten Ausweistyp geltenden Vorschriften und Datenminimierung erstellt und möglichst unmittelbar nach Prüfung gelöscht; entbehrliche Angaben werden geschwärzt. Ohne zwingend erforderliche Identitäts-, Berechtigungs- und Zahlungsinformationen kann Trusted Lingo keine Aufträge freigeben.
B4. Empfänger und Dienstleister
Zugriff erhalten ausschließlich berechtigte Personen sowie, soweit notwendig, Anbieter für Hosting, Authentifizierung, Datenhaltung, Kommunikationsdienste, Zahlungsverkehr, Buchhaltung und rechtliche Beratung. Dienstleister werden im erforderlichen Umfang vertraglich verpflichtet. Daten können an Behörden oder Gerichte weitergegeben werden, soweit eine rechtliche Verpflichtung besteht. Endkunden erhalten Name, Sprachpaar und Angaben zur Befugnis des Übersetzers, soweit dies für die Bestätigte Übersetzung oder die Prüfung durch eine empfangende Stelle erforderlich ist.
B5. Drittlandbezug
Im Rahmen tatsächlich eingesetzter IT- und Kommunikationsdienste kann in bestimmten Fällen ein Drittlandbezug bestehen. Trusted Lingo nutzt eine entsprechende Übermittlung nur bei wirksamer Grundlage gemäß Kapitel V DSGVO, etwa einer auf Empfänger und Verfahren anwendbaren Angemessenheitsentscheidung oder geeigneten Garantien einschließlich vollständig vereinbarter Standardvertragsklauseln. Informationen über für die konkrete Verarbeitung relevante Drittländer, Garantien und die Möglichkeit, eine Kopie der Garantien zu erhalten, stellt Trusted Lingo vor Beginn einer solchen Übermittlung in speicherbarer Form bereit; ohne erforderliche Grundlage erfolgt die Übermittlung nicht. Die eingesetzten Empfängerkategorien sind insbesondere Hosting und Datenhaltung, Nutzer-Authentifizierung, Kommunikation, Zahlungsabwicklung und Buchhaltung.
B6. Speicherdauer
Daten des aktiven Übersetzerprofils werden grundsätzlich während der Zusammenarbeit verarbeitet. Nach Vertragsende werden nicht mehr benötigte Profil- und Qualifikationsunterlagen im Rahmen eines Löschkonzepts gelöscht; soweit für die Abwehr oder Geltendmachung konkreter Ansprüche notwendig, können Vertragsnachweise grundsätzlich bis zum Ablauf einschlägiger Verjährungsfristen aufbewahrt werden (regelmäßig drei Jahre ab Jahresende nach §§ 195, 199 BGB). Gesetzlich aufbewahrungspflichtige Dokumente verbleiben während der jeweils einschlägigen Frist, insbesondere regelmäßig acht Jahre für Buchungsbelege, zehn Jahre für bestimmte Bücher und Jahresabschlüsse und sechs Jahre für Handels- bzw. Geschäftsbriefe (§ 147 AO; § 257 HGB, soweit anwendbar). Aufbewahrungspflichten und Verjährungsfristen können im Einzelfall abweichen. Daten erfolgloser Bewerbungen werden in angemessener Frist gelöscht, soweit keine konkret erforderliche längere Aufbewahrung besteht. Nicht erforderliche Ausweiskopien werden nach Abschluss der Prüfung entfernt.
B7. Rechte der betroffenen Person
Betroffene haben im gesetzlichen Umfang Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch; bei Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung besteht ein Widerrufsrecht mit Wirkung für die Zukunft. Anfragen können an contact@trustedlingo.com gerichtet werden. Beschwerden können bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, insbesondere dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, eingereicht werden.
B8. Automatisierte Entscheidungen und Aktualität
Die Zuweisung von Auftragsangeboten kann automatisiert anhand von Sprachpaar, Befugnis, Verfügbarkeit und den in B2 genannten Qualitätsangaben vorbereitet werden; Entscheidungen über Sperrung, Einschränkung oder Beendigung des Kontos trifft eine Person. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO mit rechtlicher Wirkung oder vergleichbarer erheblicher Beeinträchtigung findet nicht statt. Sollten solche Funktionen eingeführt werden, sind diese Hinweise zuvor anzupassen. Änderungen dieser Datenschutzhinweise werden in geeigneter Weise bekanntgegeben.