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Bestellung verfolgenHäufige Fragen
Wird meine Übersetzung von Behörden akzeptiert?
Jede Übersetzung wird von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer angefertigt, die oder der vor einem deutschen Landgericht oder Oberlandesgericht vereidigt wurde, und entspricht den Anforderungen, die Stellen wie das BAMF, Standesämter, Hochschulen, Botschaften und Gerichte stellen. Wir können nicht garantieren, dass eine bestimmte Behörde die Übersetzung annimmt – die Entscheidung liegt immer bei der empfangenden Stelle. Wird eine Übersetzung wegen eines Fehlers auf unserer Seite abgelehnt, korrigieren wir sie kostenlos.
Erhalte ich eine Rückerstattung, wenn meine Übersetzung abgelehnt wird?
Nein. Wir berechnen die Arbeit für die Erstellung einer beglaubigten Übersetzung, nicht die Entscheidung der empfangenden Behörde. Sobald die Übersetzung geliefert wurde, ist das Entgelt nicht erstattungsfähig – auch dann, wenn eine Behörde das Dokument später ablehnt. Beruht die Ablehnung auf einem Fehler auf unserer Seite, korrigieren wir sie kostenlos, und Ihre gesetzlichen Rechte gelten. Melden Sie sich vor der Zahlung, wenn Sie unsicher sind, ob unser Leistungsumfang zu Ihrem Bedarf passt.
Wie schnell erhalte ich meine Übersetzung?
Die Beglaubigung im Standardversand dauert 3–5 Werktage und ist im Preis enthalten. Die Express-Beglaubigung dauert 48 Stunden (+20 €), und die Stufe Digital beglaubigt innerhalb von 24 Stunden (+40 €). Diese Zeiten umfassen Übersetzung und Beglaubigung. Bei Standardversand und Express erhalten Sie danach Ihr beglaubigtes Original per Post, und Sie können außerdem einen kostenlosen Scan per E-Mail anfordern. Digital ist die Ausnahme: Sie laden die unterschriebene und gestempelte Übersetzung als Datei herunter, und es wird nichts per Post versandt.
Was ist eine zusätzliche beglaubigte Ausfertigung?
Jede Bestellung mit Standardversand oder Express enthält ein beglaubigtes Original Ihrer Übersetzung, das von der gerichtlich vereidigten Übersetzerin oder dem gerichtlich vereidigten Übersetzer unterschrieben und gestempelt und Ihnen per Post zugeschickt wird. Eine zusätzliche beglaubigte Ausfertigung ist ein weiteres solches Original – ebenfalls gesondert unterschrieben und gestempelt und mit demselben rechtlichen Stellenwert wie das erste. Sie ist keine Fotokopie und keine Reproduktion; beides akzeptieren deutsche Behörden nicht. Zusätzliche Ausfertigungen kosten 9,90 € pro Stück, bis zu fünf pro Bestellung. Bei der Stufe Digital, die die unterschriebene und gestempelte Übersetzung nur als Datei liefert, sind sie nicht verfügbar.
Wer ist für das Originaldokument verantwortlich?
Sie. Sie sind dafür verantwortlich, ein korrektes, vollständiges und lesbares Originaldokument hochzuladen – einschließlich aller Seiten, Stempel und Anmerkungen. Wir übersetzen genau das, was Sie uns zur Verfügung stellen. Enthält das Original Fehler, Auslassungen oder unleserliche Stellen, setzen sich diese in der Übersetzung fort. Fehlt in Ihrer hochgeladenen Datei ein Stempel oder eine Seite, können wir sie nicht aus anderer Quelle rekonstruieren.
Was ist der Unterschied zwischen beglaubigt und vereidigt?
In Deutschland läuft beides auf dasselbe hinaus, und genau das tun wir: Ihre Übersetzung wird von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer angefertigt, die oder der vor einem deutschen Landgericht oder Oberlandesgericht vereidigt wurde und sie unterschreibt und siegelt. Diese Form verlangen Standesämter, Ausländerbehörden, Hochschulen und Arbeitgeber. Jede Übersetzung, die wir liefern, wird auf diese Weise beglaubigt – es gibt keine Stufe mit geringerem Anspruch, die Sie stattdessen wählen könnten.
Erhalte ich ein physisches Exemplar?
Ja, bei Standardversand oder Express. Jede dieser Bestellungen enthält ein beglaubigtes Original, das die gerichtlich vereidigte Übersetzerin oder der gerichtlich vereidigte Übersetzer unterschreibt und stempelt und das an Ihre Lieferadresse geschickt wird. Sie können bei der Bestellung bis zu fünf zusätzliche beglaubigte Ausfertigungen hinzufügen; jede ist ein gesondert unterschriebenes und gestempeltes Original, keine Fotokopie. Außerdem können Sie einen kostenlosen Scan Ihrer beglaubigten Übersetzung anfordern, der per E-Mail kommt, sobald er fertig ist. Die Stufe Digital mit 24 Stunden ist die Ausnahme: Sie laden die unterschriebene und gestempelte Übersetzung als Datei herunter, es wird nichts per Post versandt, und zusätzliche beglaubigte Ausfertigungen sind nicht verfügbar.
Sind meine Daten sicher?
Alle Dokumente werden bei der Speicherung und bei der Übertragung mit AES-256 verschlüsselt. Nur die Ihnen zugewiesene Übersetzerin oder der Ihnen zugewiesene Übersetzer kann das Original einsehen. Dokumente werden 30 Tage nach der Lieferung endgültig gelöscht. Wir trainieren niemals KI mit Ihren Daten. Wir sind DSGVO-konform.